
GIADA
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7196001 Rev.05 – DE
Das Verbindungsrohr muss glatt sein und einen mindesten Durchmesser von 120 mm haben. Es darf eine Länge von
höchstens 4 m haben und nicht mehr als 3 Krümmungen aufweisen. Wenn das Rohr direkt nach außen
angeschlossen wird, muss es über einen entsprechenden Windschutz verfügen.
Der Eintritt von Verbrennungsluft in den Aufstellort darf während des Betriebs des Ofens nicht verschlossen werden.
Es ist unbedingt notwendig, dass den Räumen, in denen Öfen mit natürlichem Zug des Schornsteins betrieben
werden, soviel Luft zugeführt wird, wie für die Verbrennung notwendig ist, d. h. bis zu 20 m³/h. Die natürliche
Luftumwälzung muss durch einige feste Öffnungen nach außen gewährleistet sein. Die Größe der erforderlichen
Luftöffnungen ist durch die entsprechenden Vorschriften festgelegt. Bitten Sie einen Schornsteinfeger Ihres
Vertrauens um Informationen. Die Öffnungen sollten mit Gittern geschützt werden und dürfen nie verstopft sein.
Die Abzugshauben, die im selben Raum oder Raumluftverbund wie der Ofen eingebaut sind, können die Funktion
des Ofens negativ beeinflussen (bis hin zum Rauchaustritt in die Wohnräume trotz geschlossener Feuerraumtür).
Daher dürfen sie unter keinen Umständen gleichzeitig mit dem Ofen betrieben werden.
Der Unterdruck einer Abzugshaube, kann - im schlimmsten Falle- die Rauchentwicklungen verschlucken, mit
schweren Folgen für den Ofenbetreiber.
OPTIONAL
Um eine bessere Raumsauerstoffanreicherung zu haben, kann die
Verbrennungsluft des Ofens durch die Verbindung an die aussere Abluft
mit einem optionalen Verbindungsstuck
(
ABB. 8
- A)
(Kit
Ø
120 )
direkt von Außen entnommen werden.
8. ZULÄSSIGE/UNZULÄSSIGE BRENNSTOFFE
Die zulässigen Brennstoffe sind Brennholzscheite. Es dürfen ausschließlich trockene Holzstücke (Wassergehalt max.
20%) verwenden werden.
Die Holzstücke sollten eine Länge von ca. 30 cm und einen Umfang von max. 30 cm haben.
Typ
Kg/mc
KWh/Kg Feuchtigkeit 20%
Buche
750
4,0
Eiche
900
4,2
Ulme
640
4,1
Pappel
470
4,1
Lärche *
660
4,4
Rottanne *
450
4,5
Waldkiefer *
550
4,4
* Harzige Holz nicht geeignet für einen Ofen.
Luftgetrocknetes Brennholz mit maximal 20% Wassergehalt erhält man durch eine mindestens einjährige (Weichholz)
oder zweijährige (Hartholz) Lagerung an einem trockenen und belüfteten Ort (zum Beispiel unter einem Schutzdach).
Feuchtes Holz macht das Anfeuern schwierig, weil eine größere Energiemenge für die Verdunstung des vorhandenen
Wassers erforderlich ist.
Der Feuchtigkeitsgehalt hat außerdem den Nachteil, dass sich das Wasser bei Absinken der Temperatur zuerst im
Feuerraum und dann im Schornstein niederschlägt. Frisches Holz enthält etwas 60% H
2
O und ist daher nicht zum
Verbrennen geeignet.
Unzulässig ist unter anderem die Verbrennung von: Kohleresten, Schnitzeln, Rindenabfällen und
Spanplatten, feuchtem oder mit Lack behandeltem Holz, Kunststoffen. In diesem Fall verfällt die Garantie für
das Gerät.
Papier und Karton dürfen nur zum Anfeuern benutzt werden.
Die Verbrennung von Abfällen ist verboten
und
würde außerdem den Ofen und den Schornstein beschädigen, Gesundheitsschäden verursachen und aufgrund der
Geruchsbelästigung Beschwerden der Nachbarn hervorrufen.
Holz ist kein Dauerbrennstoff, sodass ein Durchheizen des Herdes über Nacht nicht möglich ist.
ACHTUNG
:
Die ständige und dauernde Verwendung von Aromatischölreichen Holz (Eukalyptus, Myrte etc.), wird
eine schnelle Beschädigung (Abspaltung) der Gussteilen des Gerätes verursachen.
ABB. 8
A