29
DE
Yrittäjäntie 14, FI-27230 Lappi • tel. +358 0207 416 740 • fax +358 0207 416 743 • www.narvi.fi
Yrittäjäntie 14, FI-27230 Lappi • tel. +358 0207 416 740 • fax +358 0207 416 743 • www.narvi.fi
2. Vor der Installation
des Saunaofens
Vor der Installation und Inbetriebnahme des Saunaofens lohnt
es sich, die Anforderungen, die der Saunaofen an den Sau-
naraum stellt, sorgfältig kennenzulernen. Bei Fragen erkundigen
Sie sich bei der lokalen Rettungsbehörde oder Bauaufsicht nach
zusätzlichen Angaben. Bei der Installation von Feuerherden sind
alle lokalen Rechtsvorschriften einzuhalten, auch solche, die auf
lokale und europäische Standards hinweisen.
2.1 Saunaraum
Wenn es im Aufgussraum eine Glas-, Ziegel- oder Betonwand
ohne Beschichtung gibt, müssen dem Rauminhalt des Aufguss-
raums bei Auswahl des Saunaofens 0,8–1,5 m3 pro Quadrat-
meter einer derartigen Wand hinzugefügt und die endgültige
Auswahl des Saunaofens aufgrund des addierten Rauminhalts
getroffen werden. Wenn der Saunaofen in einer Sauna instal-
liert wird, die nicht ständig warm gehalten wird oder wenn die
Sauna aus massiven Balken besteht, wird der Rauminhalt der
Sauna mit 1,5 multipliziert und der Saunaofen entsprechend
dem erhaltenen Rauminhalt gewählt. Der empfohlene minimale
Rauminhalt des Aufgussraums ist in Punkt 1.1. angeführt. Der
festgelegte minimale Rauminhalt des Aufgussraums muss ein-
gehalten werden.
Der Saunaofen sollte mit etwas größerer Leistung gewählt wer-
den, damit eine ausreichende Aufwärmung der Sauna gewähr-
leistet ist, ohne den Saunaofen bis zur maximalen Leistung hei-
zen zu müssen. Eine etwas größere Leistungsfähigkeit sichert
eine längere Nutzungsdauer des Saunaofens und gewährt dank
der größeren Steinmenge auch eine bessere Aufgusshitze.
2.2 Unterlage
Der Feuerherd muss auf einem Fußboden mit ausreichen-
der Tragfähigkeit installiert werden. Die Robustheit des
Fußbodens muss insbesondere vor Installation des Sau-
naofens auf einem Holzfußboden überprüft werden.
Das
Gewicht des Saunaofens ist in Punkt 1.1 angeführt.
BETONFUSSBODEN
Der Saunaofen kann direkt auf einen Betonfußboden
installiert werden, dessen Stärke mindestens 50 mm
beträgt. Wenn unter dem Saunaofen Fußbodenheizung-
skabel oder –rohre verlegt wurden, müssen diese mit Hilfe
der Kota-Installationsunterlage vor der Wärmestrahlung
des Saunaofens geschützt werden.
FUSSBODEN AUS ENTFLAMMBAREM MATERIAL ODER FLIESEN-
FUSSBODEN UND FUSSBODENHEIZUNG
In diesem Fall muss die Kota-Installationsunterlage verwendet
werden, die den Fußboden, das feuchtigkeitsabweisende Ma-
terial sowie die Fußbodenheizungsrohre oder –kabel vor der
Wärmestrahlung des Saunaofens schützt.
2.3 Schutzabstände
Bei der Installation des Saunaofens müssen Schutzabstände
berücksichtigt werden. Die Nichtberücksichtigung der Schutz-
abstände verursacht Brandgefahr. Gegebenenfalls erhalten Sie
von der lokalen Rettungsbehörde zusätzliche Auskunft.
2.3.1 Konstruktion aus entflammbarem Material
Schutzabstände geben den zulässigen Mindestabstand
vom Saunaofen bis zu der Konstruktion aus entflamm-
barem Material an. Berücksichtigen Sie die in Bezug auf
Wände, Boden, Saunabank, sonstiges Inventar und Lager-
ort des Brennholzes geltenden Vorschriften!
Fläche
Schutzabstand
Oberfläche
1280 mm
Frontfläche
500*)** mm
Seitenfläche
300** mm
Rückfläche
350** mm
* Es wird empfohlen, vor dem Saunaofen 1000 mm Wartungsraum frei zu
lassen.
** Schutzabstand, gemessen in Höhe der Saunaofentür.
Der seitliche und rückwärtige Schutzabstand kann um die Hälfte
verringert werden, wenn einfaches Schutzmaterial verwendet
wird, und bis auf ein Viertel, wenn doppeltes Schutzmaterial
verwendet wird. Die Entfernung zwischen dem Saunaofen und
dem Schutzmaterial muss jedoch immer mindestens 50 mm
betragen. Der Schutzabstand zwischen dem Saunaofen und
der Decke kann maximal um 300 mm verringert werden, wenn
einfaches Schutzmaterial verwendet wird. An der Decke ist die
Verwendung von doppeltem Schutz nicht zulässig.
Den einfachen Schutz kann man aus einer mindestens 7 mm
starken, nicht entflammbaren Zementplatte mit Faserarmie-
rung oder aus einer mindestes 1 mm starken Metallplatte,
die ausreichend dicht befestigt wird, anfertigen.
Zwischen
der zu schützenden Fläche und der Platte ist ein Lüftungsab-
stand von mindestens 30 mm frei zu lassen.
Den doppelten Schutz kann man aus einer Platte aus den
zwei vorgenannten Materialien anfertigen.
Zwischen den
Platten und der Wand ist ein Lüftungsabstand von mindestens
30 mm frei zu lassen. Zwischen den Schutzplatten und dem
Fußboden und der Decke muss ein Abstand verbleiben, damit
die Luft zirkulieren kann und die Abstände der Platten abküh-
len können. Eine 120 mm starke gemauerte Konstruktion, die
sich 30 mm von der zu schützenden Fläche entfernt befindet,
entspricht doppeltem Schutz. Wir empfehlen, fertige doppelte
Schutzwände von Kota zu benutzen.