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BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG DER MASCHINE
Die Sämaschine darf nur für die Arbeiten eingesetzt werden, für die sie vorgesehen ist.
Bei Beschädigung der Maschine infolge einer nicht bestimmungsgemäßen Benutzung ist eine Haftung des Herstellers ausgeschlossen.
Jede Änderung der Maschine erfolgt auf Kosten und Gefahr des Benutzers.
Der ordentliche Einsatz der Maschine erfordert:
- die Einhaltung der Gebrauchs-, Pflege- und Wartungsanleitung des Herstellers,
- die ausschließliche Verwendung von Originalersatzteilen, Originalzubehör oder von Teilen, die vom Hersteller empfohlen werden.
Die Maschine darf nur von kompetenten Personen benutzt, gewartet und repariert werden, die über die Risiken informiert sind, denen sie ausgesetzt sein können.
Der Benutzer muss die gültige Gesetzgebung bezüglich:
- der Unfallverhütung,
- der Arbeitssicherheit (Arbeitsgesetzbuch)
- des Straßenverkehrs (Straßenverkehrsordnung)
beachten.
Auf die Einhaltung der auf den Maschinen angebrachten Hinweise achten.
Jede Änderung des Gerätes ohne schriftliches Einverständnis des Herstellers erfolgt unter der alleinigen Verantwortung des Besitzers.
ANKUPPELN
1- Beim An- und Abkuppeln der Maschine am/vom Schlepper, den Steuerhebel des Hydraulikkrafthebers so stellen, dass kein Anheben erfolgen kann.
2- Beim Ankuppeln der Maschine an den Dreipunktkraftheber des Schleppers müssen die Bolzen- bzw. Zapfendurchmesser mit dem Durchmesser der Gelenkköpfe des
Schleppers übereinstimmen.
3- Quetsch- und Schergefahr im Bereich des Dreipunktkrafthebers!
4- Sich beim Bedienen des äußeren Kraftheber-Steuerhebels nicht zwischen Schlepper und Maschine aufhalten.
5- Während des Transports darauf achten, die Maschine durch Versteifungsstreben des Krafthebers zu stabilisieren, um ein eventuelles Reiben oder seitliches
Ausfedern zu vermeiden.
6- Falls die Maschine angehoben transportier wird, darauf achten, dass der Kraftheber-Steuerhebel sicher verriegelt ist.
ANTRIEBSORGANE (Zapfwellen und Gelenkwellen)
1- Nur die mit der Maschine mitgelieferten oder vom Konstrukteur empfohlenen Gelenkwellen verwenden.
2- Die Schutzvorrichtungen der Zapfwellen und Gelenkwellen müssen immer angebracht und in gutem Zustand sein.
3- Auf die richtige Überlappung der Gelenkwellenrohre sowohl in Arbeits- als auch in Transportstellung achten.
4- Vor dem Anschließen oder Trennen einer Gelenkwelle die Zapfwelle auskuppeln, den Motor abschalten und den Zündschlüssel abziehen.
5- Bei einer Antriebswelle mit Drehmomentbegrenzung oder Freilaufkupplung müssen diese unbedingt auf die Zapfwelle der Maschine montiert werden.
6- Immer auf die korrekte Montage und Verriegelung der Gelenkwellen achten.
7- Die Schutzvorrichtungen der Gelenkwellen müssen mit den dafür vorgesehenen Ketten gegen Drehen gesichert werden.
8- Vor dem Einkuppeln der Zapfwelle prüfen, ob die gewählte Drehzahl und die Drehrichtung der Zapfwelle den Empfehlungen des Herstellers entsprechen.
9- Die Zapfwelle erst einkuppeln, wenn Sie sich davon überzeugt haben, dass sich weder Personen noch Tiere in Nähe der Maschine aufhalten.
10- Die Zapfwelle auskuppeln, wenn Gefahr besteht, dass die vom Hersteller empfohlenen Grenzen für den Gelenkwellenwinkel überschritten werden.
11-Nach dem Auskuppeln der Zapfwelle warten, bis alle Teile still stehen, bevor Sie sich der Maschine nähern, da die Teile nachlaufen können.
12- Beim Abbau von der Maschine müssen die Gelenkwellen auf ihre Halterung gelegt werden.
13- Nach dem Trennen der Gelenkwelle von der Schlepperzapfwelle muss diese mit ihrer Schutzkappe abgedeckt werden.
14- Beschädigte Schutzvorrichtungen der Zapfwelle und der Gelenkwelle müssen sofort ausgewechselt werden.
HYDRAULIKKREIS
1- Der Hydraulikkreis steht unter Druck.
2- Bei der Montage von Zylindern oder Hydraulikmotoren auf den richtigen Anschluss der Hydraulikkreise gemäß den Herstellervorgaben achten.
3- Sich vor dem Anschließen eines Schlauches am Hydraulikkreis des Schleppers davon überzeugen, dass die Hydraulikkreise auf der Schlepper- und auf der
Maschinenseite nicht unter Druck stehen.
4- Um jedes Risiko einer Funktionsumkehrung und jeden Fehlanschluss zu vermeiden, empfehlen wir, die Kennzeichnungen auf den Hydraulikanschlüssen zwischen
Schlepper und Maschine zu beachten.
5- Die Hydraulikschläuche jährlich auf folgendes kontrollieren:
- Beschädigung und Porosität der äußeren Schicht
- Verformung mit und ohne Druck
- Zustand der Anschlüsse und Dichtungen .
Die Schläuche dürfen nicht länger als 6 Jahre im Einsatz sein und müssen nach den Herstellerempfehlungen ausgetauscht werden.
6- Bei Feststellung einer undichten Stelle alle Vorsichtsmaßnahmen zur Unfallverhütung treffen.
7- Jede unter Druck stehende Flüssigkeit, wie beispielsweise das Hydrauliköl, kann die Haut durchdringen und schwere Verletzungen verursachen! Bei Verletzungen
sofort einen Arzt aufsuchen, um eine Infektionsgefahr zu vermeiden.
8- Vor jedem Eingriff am Hydraulikkreis Maschine absenken, Hydraulikkreis drucklos machen, Motor abstellen und Zündschlüssel abziehen.
WARTUNGSHINWEISE
1- Vor jeder Wartung, Instandhaltung oder Reparatur - an der Maschine muss unbedingt die Zapfwelle ausgekuppelt, der Motor abgestellt und der Zündschlüssel
abgezogen werden.
2- Die Schrauben und Muttern müssen regelmäßig nachgezogen werden. Nach den ersten Betriebsstunden (4 Stunden) müssen alle Schrauben nachgezogen werden.
Danach diesen Eingriff alle 80 Stunden wiederholen.
3- Vor jeder Wartung an der angehobenen Maschine diese mit einem geeigneten Mittel abstützen.
4- Für den Austausch eines Funktionsteiles Schutzhandschuhe tragen und nur geeignete Werkzeuge benutzen.
5- Zum Schutz der Umwelt ist es verboten, Öl, Fett oder Filter wegzuwerfen oder auszugießen.
6- Vor jedem Eingriff am Elektrokreis die Stromzufuhr unterbrechen.
7- Verschleiß unterliegende Teile müssen regelmäßig kontrolliert und bei Verschleiß oder Beschädigung ausgetauscht werden.
8- Der Einsatz von MONOSEM-Ersatzteilen ist zwingend vorgeschrieben, da diese den vom Hersteller festgelegten Charakteristika entsprechen.
9- Vor Elektroschweißarbeiten am Schlepper oder der angekuppelten Maschine die Kabel der Lichtmaschine und der Batterie abklemmen.
10- Nur qualifiziertes Personal darf Reparaturen an stromführenden oder unter Druck stehenden Organen vornehmen.
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