-9-
2.5
Lieferumfang
Kapp-Frässystem NFU50 komplett mit:
1 KSS-Führungseinrichtung
1 Fräskopf
1 Seitenanschlag
1 Positionsanzeiger
1 Parallelanschlag kpl.
2 Bedienwerkzeuge
1 Betriebsanleitung
1 Heft „Sicherheitshinweise“
2.6
Sicherheitseinrichtungen
Gefahr
Diese Einrichtungen sind für den
sicheren Betrieb der Maschine
erforderlich und dürfen nicht
entfernt bzw. unwirksam gemacht
werden. Sollte eine der
Sicherheitseinrichtungen defekt
sein, übergeben Sie die Maschine
dem MAFELL-Kundendienst zur
Instandsetzung. Reparieren Sie die
Sicherheitseinrichtungen auf
keinen Fall selbständig.
Die
Maschine
ist
mit
den
folgenden
Sicherheitseinrichtungen ausgestattet:
-
Obere feste Schutzhaube
-
Untere bewegliche Schutzhaube
-
Große Grundplatte
-
Handgriffe
-
Schalteinrichtung und Bremse
-
Absaugstutzen
-
Orange blinkende Warnleuchte bei rotierendem
Werkzeug
-
Seiteneingreifschutz
2.7
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das MAFELL Kapp-Frässystem NFU50 ist
ausschließlich zum Bearbeiten von Holz und
Holzplattenwerkstoffe vorgesehen wie z. B.
Dreischichtplatten,
Multiplex,
Kerto
(Furnierschichtholz) sowie Dämmplatten, Styrodur
und Polyurethan-Hartschaum.
Bestimmungsgemäße Anwendung ist die Herstellung
von Nuten, Abplattungen und Kerven in Materialien.
Bei allen Arbeiten ist eine sichere Auflage auf dem
Werkstück erforderlich. Die Maschine kann ohne oder
mit Führungseinrichtungen genutzt werden. Beim
Arbeiten
mit
den
unterschiedlichen
Führungseinrichtungen beachten Sie die jeweiligen
Anweisungen in dieser Betriebsanleitung. Sie sind
Bestandteil der bestimmungsgemäßen Verwendung.
(siehe Kapitel 5.3 und 5.10)
Das
mitgelieferte
Werkzeug
wurde
in
Übereinstimmung mit der Europäischen Norm EN
847-1 gefertigt.
Fremdwerkzeuge sind nicht zugelassen. Bitte
verwenden Sie ausschließlich die von MAFELL
vorgeschlagenen Werkzeuge.
Ein anderer Gebrauch als oben beschrieben ist nicht
zulässig. Für einen Schaden, der aus einer solchen
anderen Nutzung hervorgeht, haftet der Hersteller
nicht.
Um die Maschine bestimmungsgemäß zu verwenden
halten Sie die von Mafell vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen ein.
2.7.1
Eintauchfräsungen
Gefahr
Rückschlaggefahr bei
Eintauchfräsungen! Das
Eintauchen und Rückwärtsfräsen
ist nicht gestattet!