74
H min 650
mm
Abb. 7.8
Abb. 7.9
Öffnung für
Lufteintritt
Öffnung für
Lufteintritt
Abzug
Verbrennungspro
dukte
Elektrolüfter
Ableitung
Verbrennungspro
dukte
INSTALLATIONSORT
Der Raum, in dem das Gasgerät installiert
wird, muß über eine für die
Gasverbrennung notwendige Luftzufuhr
verfügen (2 m
3
/h x kW).
Die Luftzufuhr muß direkt durch eine oder
mehrere Öffnungen der Außenwände erfol-
gen, mit einem freien Gesamtquerschnitt
von mindestens 100 cm
2
.
Bei Geräten mit Sicherheitsvorrichtun-
gen zum Schutz gegen ausgehende
Flammen muss diese Öffnung einen
Mindestquerschnitt von 200 cm
2
haben.
Die Öffnungen sollten in Bodennähe und
vorzugsweise gegenüber der Ableitung
der Verbrennungsprodukte angebracht
werden; sie müssen so hergestellt sein,
daß eine Verstopfung sowohl von innen
als auch von außen nicht möglich ist.
Ist die Durchführung der erforderlichen
Öffnungen nicht möglich, kann die Luft
von einem angrenzenden Raum mit
geeigneter Lüftung zugeleitet werden,
sofern es sich nicht um ein Schlafzimmer
oder einen Gefahrenraum handelt.
In diesem Fall muß der Lufteintritt durch
die Küchentür erfolgen.
ABLEITUNG DER
VERBRENNUNGSPRODUKTE
Die Verbrennungsprodukte des Gas-
gerätes müssen mittels einer direkt mit
dem Freien verbundenen Rauchabzug
abgeleitet werden (siehe 7.8).
Ist dies nicht der Fall, ist die
Verwendung eines Elektrolüfters mög-
lich, der an der Außenwand oder am
Fenster angebracht ist und eine stündli-
che Lufterneuerung leistet, die 3-5 mal
dem Volumen der Küche entspricht
(Abb. 7.9).
Der Lüfter darf nur dann installiert wer-
den, wenn Öffnungen für den Lufteintritt
vorhanden sind, siehe Beschreibung
Kapitel “Installationsort”.
Falls sich oberhalb der Kochmulde ein
Hängeschrank oder eine Saughaube
befindet, muss der Abstand zwischen
Kochmulde und Hängeschrank oder
Saughaube mindestens 650 mm betra-
gen (Abb. 7.8).
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