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ANWEISUNGEN ZUR ABLEITUNG DER ABGASE
Geräte des Typs "A" (siehe Typenschild)
Die Verbrennungsabgase der Geräte des Typs "A" müssen in dafür bestimmte Abzugshauben oder ähnliche
Vorrichtungen, die mit einem leistungsfähigen Kamin oder mit einer Abzugsöffnung direkt ins Freie verbunden sind,
abgeleitet werde. (Natürliche Ableitung Abb.1)
Bei Fehlen obiger Einrichtungen ist der Einsatz einer direkt mit dem Freien verbundenen Luftabsauganlage zulässig,
(Forcierte Ableitung Abb.2), die Leistung dieser Anlage darf nicht unter der im Punkt 4.3 der Bestimmung UNI-CIG
8723 festgelegten Leistung liegen.
Im Falle der forcierten Ableitung
Die Gaszufuhr zum Gerät muss direkt mit dem Ableitungssystem verbunden sein und im Falle eines Absinkens der
Leistung des Systems unter die im Punkt 4.3 der Bestimmung UNI-CIG 8723 festgelegten Leistung unterbrochen
werden. Eine neuerliche Gaszufuhr darf ausschließlich manuell möglich sein.
NATÜRLICHE ABLEITUNG Abb.1
FORCIERTE ABLEITUNG Abb.2
1)Abzugshaube
1) Abzugshaube
2) Unterbrecher
Geräte des Typs "B11" (Siehe Typenschild)
1) Natürliche Ableitung (Abb.3)
Anschluss an einen Kamin mit natürlichem, leistungsfähigem Abzug und Windschutzanschluss, durch den die
Verbrennungsabgase direkt ins Freie abgeleitet werden.
2) Forcierte Ableitung (Abb.4)
Die Gaszufuhr zum Gerät muss direkt mit dem Ableitungssystem verbunden sein und im Falle eines Absinkens der
Leistung des Systems unter die im Punkt 4.3 der Bestimmung UNI-CIG 8723 festgelegten Leistung unterbrochen
werden. Eine neuerliche Gaszufuhr darf ausschließlich manuell möglich sein.
Bei Aufstellung des Geräts unter der Abzugshaube muss sich das Endstück des Abzugsrohrs mindestens 1,8 m von der
Auflagefläche des Geräts (Boden) entfernt befinden. Der Querschnitt der Austrittsöffnung der Abgasabzugsrohre muss
innerhalb des Basisumfangs der Abzugshaube selbst liegen.