4
5.1 SPANNGURTE MIT RATSCHE
• Legen Sie die Haken und Handratschen niemals an Kanten an.
• Verlängern Sie niemals den Spannhebel der Handratsche um höhere Spannkräfte zu erreichen, wenn es nicht ausdrücklich
erlaubt ist.
• Zur sicheren Befestigung der Last müssen mindestens 1,5 Wicklungen des Bandes auf die Ratsche aufgebracht werden.
Spannen Sie das Band per Hand bereits so weit vor, dass nicht mehr als 3 Bandwindungen auf die Handratsche, zum Spannen
der Last, aufgebracht werden müssen.
Den Gurt sorgfältig um das Transportgut legen und das lose Ende des Gurtes durch den Schlitz (1) führen.
Durch Hin- und Herbewegen des Ratschengriffes (3), wird der Gurt gespannt. (siehe Abb. A, B und C)
Das Transportgut wird gesichert, indem der Ratschengriff (3) in Grundstellung, Abb. A gebracht wird. Zum Öffnen des Gurtes wird die
Ratschensicherung (2) hochgezogen und der Ratschengriff (3) nach vorn gedrückt (Abb. D). Jetzt das Gurtband aus dem Schlitz
(1) herausziehen.
Befestigung
• Spannen Sie den Gurt nie über scharfe Kanten oder Ecken.
• Zurrgurte dürfen nicht verdreht sein und müssen mit ihrer kompletten Breite aufliegen.
• Es dürfen keine Lasten auf dem Spanngurt abgestellt werden.
• Der Gurt darf nie an eine heiße Oberfläche angelegt werden.
• Die Spanngurte dürfen nur in folgenden Temperaturbereichen eingesetzt werden:
• Polypropylen (PP): -40°C bis +80°C
• Polyamid (PA): -40°C bis +100°C
• Polyester (PES): -40°C bis +120°C
• Setzen Sie immer 2 Gurte, entweder über Kreuz oder parallel, ein.
• Zurrhaken dürfen nicht auf ihrer Spitze belastet werden, es sei denn, es handelt sich um einen speziellen Haken exakt für
diese Anwendung.
• Um ein Aushängen eines Zurrhakens ohne Sicherung in einem Zurrpunkt auf der Ladefläche zu vermeiden, sollte von innen
nach außen eingehängt werden.
• Bei Polyamid oder Polyesterspanngurten können Verunreinigungen mit handelsüblichen Lösemitteln beseitigt werden.
Der Spanngurt muss vollständig abtrocknen. Bei Verwendung von handelsüblichen Lösungsmitteln sind die geltenden
Vorschriften zu beachten (z.B. Merkblatt für Chlorkohlenwasserstoffe ZH 1/194)