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Küppersbusch-Kundendienst
Zentrale Kundendienst- / Ersatzteilanforderung
Deutschland:
Küppersbusch Hausgeräte GmbH Küppersbuschstraße 16
45883 Gelsenkirchen
Telefon: 0209-401631
Telefax: (0209) 4 01-7 14 / 7 15
Internet: www.kueppersbusch.de
Sie erreichen uns:
Montag bis Donnerstag
von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per
Telefax oder Internet unter
www.kueppersbusch.de mit.
Österreich:
Teka Austria GmbH Eitnergasse 13
1230 Wien
Telefon: (01) 8 66 80-15
Telefax: (01) 8 66 80-50
Internet: www.küppersbusch.at
Sie erreichen uns:
Montag bis Freitag
von 8:00 bis 17:00 Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per
Telefax oder Internet unter
www.kueppersbusch.at mit.
Bitte beachten Sie:
Damit unser Kundendienst Reparaturen sorgfältig vorbereiten
und die benötigten Ersatzteile bereitstellen kann, benötigen wir
bei Ihrer Kundendienstanforderung die folgenden Informationen:
1. Ihre genau Anschrift
2. Ihre Telefon- und ggf. Telefaxnummer
3. Wann kann der Kundendienst Sie besuchen?
4. Die genaue Gerätebezeichnung: Mod. und F.-Nr. (Typen-
schild und/oder Kaufbeleg zu Rate ziehen)
5. Das Kaufdatum oder Lieferdatum
6. Die genaue Beschreibung des Problems oder Ihres Service-
Wunsches
Halten Sie zunächst bitte zusätzlich Ihren Kaufbeleg bereit.
So helfen Sie uns, unnötigen Zeit- und Kostenaufwand zu ver-
meiden und auch für Sie effizienter zu arbeiten.
Gelsenkirchen, im November 2010
KÜPPERSBUSCH HAUSGERÄTE GmbH
Garantiebedingungen
Zusätzlich zu seinen Gewährleistungsansprüchen aus seinem
Kaufvertrag mit dem Händler leisten wir dem Endabnehmer
direkt Garantie für Küppersbusch-Hausgeräte. Der Umfang
unserer Garantie wird nachstehend geregelt:
1. Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/
oder Herstellungsfehler beruhen, werden nach Maßgabe der
folgenden Regelungen unentgeltlich behoben, wenn Sie uns
unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Mona-
ten nach Lieferung an den ersten Endabnehmer angezeigt
werden. Bei gewerblichem Gebrauch oder gleichzusetzender
Beanspruchung beträgt die Garantiefrist lediglich 12 Mona-
ten. Tritt der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung
auf, wird vermutet, dass es sich um einen Material- oder Her-
stellungsfehler handelt.
2. Für leicht zerbrechliche Teile, wie z. B. Glas, Kunststoff und
Glühlampen, wird keine Garantie übernommen. Geringfügige
Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für den Wert
und die Gebrauchstauglichkeit des Geräts unerheblich sind,
begründen keinen Garantienspruch. Ebenso wenig leisten
wir Garantie bei Schäden aus chemischen und elektrochemi-
schen Einwirkungen von Wasser sowie allgemein unge-
wöhnlichen Umweltbedingungen oder sachfremden
Betriebsbedingungen oder wenn das Gerät mit ungeeigneten
Stoffen in Berührung gekommen ist. Schließlich leisten wir
auch keine Garantie, wenn Mängel am Gerät auf Transport-
schäden, die nicht von uns zu vertreten sind, auf nicht fach-
gerechte Installation und Montage, auf Fehlgebrauch, auf
mangelnde Pflege oder auf Nichtbeachtung der Bedienungs-
oder Montagehinweise zurückzuführen sind. Der Gerätean-
spruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe in das
Gerät von Personen vorgenommen werden, die hierzu nicht
von uns ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit
Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen wer-
den, die keine Originalteile sind, und dadurch ein Defekt ver-
ursacht wurde.
3. Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir nach unse-
rer Wahl entweder mangelhafte Teile unentgeltlich instand
setzen oder durch einwandfreie Teile ersetzen. Instandset-
zungen werden nach Möglichkeit am Aufstellungsort vorge-
nommen. Zur Reparatur anstehende Geräte sind so
zugänglich zu machen, dass uneingeschränkt Handhabung,
Ausbau und Einbau durch die Techniker möglich ist und
keine Beschädigungen an Möbeln, Bodenbelag etc. entste-
hen können. Bei Geräten, die nicht nach unseren Einbau-
richtlinien montiert sind werden die anfallenden
Zusatzleistungen in Rechnung gestellt. In jedem Fall der
Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist der Kaufbeleg
vorzulegen und das Kauf - und - soweit hiervon abweichend -
das Lieferdatum nachzuweisen. Ersetzte Teile gehen in
unser Eigentum über.
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