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Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2-5) Schäden
oder Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Fertigungsfehler beruhen, wenn sie
uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Kaufdatum
gemeldet werden. Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige
Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des
Gerätes unerheblich sind.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl
unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Die
beanstandeten Geräte sind an uns einzusenden. Dabei sind die Rechnung mit Kauf-
und/oder Lieferdatum und der Werkskalibrierschein vorzulegen. Ersetzte Teile gehen in
unser Eigentum über.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen
vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind oder wenn unsere
Geräte mit Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die nicht werksseitig darauf
abgestimmt sind.
4. Wir erbringen die Garantieleistung ohne Berechnung von Nebenkosten (Fracht- und
Verpackungskosten).
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie
eine neue Garantiefrist in Lauf.
Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze
Gerät.
6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des
Gerätes entstandener Schäden sind - soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich
angeordnet ist - ausgeschlossen.
7. Technische Änderungen behalten wir uns vor.
Kroeplin GmbH
Gartenstraße 50
36381 Schlüchtern
T +49 (0)6661-86-0
Garantie