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sauganlage einsetzen Die Strömungsgeschwindigkeit am
Absaugstutzen muß 20m/s betragen.
• Vor Inbetriebnahme die Sägebandführung, sowie die Sä-
gebandspannung prüfen.
• Rissige Sägebänder, oder solche die Ihre Form verändert
haben, nicht verwenden.
• Bei verschlissenem Sägeschlitz die Tischeinlage aus-
wechseln.
• bei geraden Schnitten gegen den Parallelanschlag ist
ein Schiebestock zu verwenden.
• der Schiebestock muß immer verwendet werden, wenn
der Abstand zwischen Parallelanschlag und Sägeband
kleiner als 120 mm ist.
• Bei Nichtgebrauch des Schiebestockes ist dieser an der
Rückseite der Maschine einzuhängen.
• Beschädigte oder nicht mehr funktionsfähige Schiebe-
stöcke sind zu ersetzen
• Beim Sägen von Rundhölzern ist eine geeignete Halte-
vorrichtung zu verwenden um dasWerkstück gegen Dre-
hen zu sichern.
• Zum Sägen von schweren oder unhandlichen Teilen ge-
eignete Hilfsmittel zum Abstützen verwenden, z. B. Son-
derzubehör: Roll-und Allseitenrollbock.
• Zur Verringerung der Geräuschentwicklung Werkstücke
evtl. abstützen, stets das geeignete Sägeband verwen-
den.
• Die obere Sägebandführung möglichst nahe an das
Werkstück anstellen.
• Nach erfolgter Höheneinstellung muss die Verstellung
wieder festgeklemmt werden.
• Bei schräggestellter Tischplatte den Längsanschlag an
der unteren Tischplattenhälfte ansetzen.
• Das Sägeband nach Ausschalten des Motors nicht durch
seitliches Gegendrücken bremsen.
• Abgesägte, eingeklemmte Werkstücke nur bei ausge-
schaltetem Motor und Stillstand des Sägebandes entfer-
nen.
• Auch bei geringfügigem Standortwechsel Maschine von
jeder externen Energiezufuhr trennen! Vor Wiederinbe-
triebnahme die Maschine wieder ordnungsgemäß an das
Netz anschließen.
• Beim Verlassen des Arbeitsplatzes den Motor ausschal-
ten. Netzstecker ziehen!
Ziehen Sie den Netzstecker, wenn die Maschine nicht
gebraucht wird.
• Überprüfen Sie die Maschine vor jeder Inbetriebnahme
auf funktionsfähige Schutzeinrichtungen und funkti-
onsfähigen Schalter. Benutzen Sie die Maschine nicht,
wenn die Schutzeinrichtungen, der Schalter, die elektri-
schen Zuleitungen, der Stecker oder sonstige Teile an
der Maschine beschädigt sind.
• Achtung: zum Transport die obere Sägebandführung
stets nach unten stellen und klemmen. Die Türe muss
immer geschlossen und verriegelt sein.
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Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine entspricht der gültigen EG Maschinenrichtlinie.
• Vor Arbeitsaufnahme müssen sämtliche Schutz- und Si-
cherheitseinrichtungen an der Maschine montiert sein.
• Die Maschine ist zur Bedienung durch eine Person kon-
zipiert. Die Bedienungsperson ist im Arbeitsbereich ge-
genüber Dritten verantwortlich.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschi-
ne beachten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschi-
ne vollzählig in lesbarem Zustand halten.
• Die Bandsäge ist mit dem angebotenen Werkzeug und
Zubehör ausschließlich zum Sägen von Holz, holzähnli-
chem Material und NE-Metallen konzipiert.
• Die Maximalabmessung der zu bearbeitenden Werk-
stücke darf bei der Standardausführung die Tischgröße
nicht überschreiten. Durchlaßbreite 195 mm, Durchlaß-
höhe 100 mm
• Bei größeren Werkstückabmessungen, die ein Abkippen
von der Tischplatte ermöglichen, ist
die Tischverlänge-
rung bzw.
der Rollbock (Sonderzubehör) zu verwenden.
•
Die Bandsäge kann mit speziellem Sägebändern (Son-
derzubehör) auch zum Sägen von NE-Metall und Kunst-
stoff eingesetzt werden. Materiallegierungen mit mehr
als 80 % Magnesium dürfen wegen Brandgefahr nicht
bearbeitet werden. Verwenden Sie hierfür nur die vom
Hersteller angebotenen Sägeblätter.
• Bei Einsatz in geschlossenen Räumen muß die Maschine
an eine Absauganlage angeschlossen werden. Zum Ab-
saugen von Holzspänen oder Sägemehl eine Absaugsau-
ganlage einsetzen. Die Strömungsgeschwindigkeit am
Absaugstutzen muß 20 m/s betragen.
• Beim Einschalten der Arbeitsmaschine läuft die Ab-
saugung nach 2-3 Sekunden Anlaufverzögerung auto-
matisch an. Eine Überlastung der Haussicherung wird
dadurch verhindert.
• Nach dem Ausschalten der Arbeitsmaschine läuft die
Absaugung noch 3-4 Sekunden nach und schaltet dann
automatisch ab.
Der Reststaub wird dabei dabei, wie in der Gefahrstoff-
verordnung gefordert, abgesaugt. Dies spart Strom und
reduziert den Lärm. Die Absauganlage läuft nur, wäh-
rend die Arbeitsmaschine betrieben wird.
• Für Arbeiten im gewerblichen Bereich muß zum Absau-
gen ein Absauger der den gewerblichen Vorschriften ent-
spricht, eingesetzt werden.
• Absauganlagen oder Entstauber bei laufender Arbeits-
maschine nicht abschalten oder entfernen.
• Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand so-
wie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbe-
wußt unter Beachtung der Betriebsanleitung benutzen!
Insbesondere Störungen, die die Sicherheit beeinträch-
tigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
• Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschriften des
Herstellers sowie die in den Technischen Daten angege-
benen Abmessungen müssen eingehalten werden.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und die
sonstigen, allgemein anerkannten sicherheitstechni-
schen Regeln müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet
oder repariert werden, die damit vertraut und über die
Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Veränderun-
gen an der Maschine schließen eine Haftung des Her-
stellers für daraus resultierende Schäden aus.
• Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Original-
werkzeugen des Herstellers genutzt werden.
• Achtung: Der Gebrauch von anderen Werkzeugen oder
Zubehör als in der Bedienungsanweisung vorgegeben
kann eine Verletzungsgefahr für Sie bedeuten.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht; das Risiko dafür trägt allein
der Benutzer.
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Restrisiken
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den aner-