Einbau- und Bedienungsanleitung
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010-532_05
DE
2.1 Personal/Qualifikation
Für den Betrieb der Anlage gelten die jeweils gültige Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung oder nationale Entsprechungen. Der Betreiber
der Anlage ist dazu verpflichtet:
▶ eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen,
▶ entsprechende Gefährdungszonen zu ermitteln und auszuweisen,
▶ entsprechende Sicherheitsunterweisungen durchzuführen,
▶ gegen die Benutzung durch Unbefugte
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zu sichern.
Person*
freigegebene Tätigkeiten an KESSEL-Anlagen
Betreiber
Sichtprüfung, Inspektion,
Batterietausch
Sachkundiger,
(kennt, versteht Betriebsanweisung)
Entleerung, Reinigung
(innen), Funktionskontrolle
Konfiguration des
Schaltgerätes
Fachkundiger,
(Fachhandwerker, nach Einbauanweisung
und Ausführungsnormen)
Einbau, Tausch,
Wartung von
Komponenten,
Inbetriebnahme
Elektrofachkraft
(nach Vorschriften für elektr. Sicherheit)
Arbeiten an
elektrischen
Installation
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* Bedienung und Montage darf nur durch Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.