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1. Sicherheitsvorschriften
1.1 Allgemeines
Diese Sicherheitsvorschriften enthalten grundlegende Hinweise, die bei Installation, Bedienung und Wartung zu beachten sind. Für alle Personen,
die an und mit der Schermaschine arbeiten, ist das Lesen der Bedienungsanleitung eine Pflicht. Die Bedienungsanleitung muss ständig am
Einsatzort der Maschine verfügbar sein.
1.2 Bildhinweise
Dieses Symbol mit Bildnummer weist auf das entsprechende Bild
der Ausklappseite der Bedienungsanleitung hin.
1.3 Grundlagen zur Sicherheit
Die gesetzlichen Vorschriften zur regelmäßigen Prüfung sind einzuhalten.
Die Betriebssicherheitsverordnung ist hierbei zu beachten.
1.3.1 Stromanschluss
Stecken Sie den Stecker nur in vorschriftsmäßig installierte Steckdosen. Defekte Elektroinstallationen können zu einem elektrischen Schlag oder
zu einem Kurzschluss führen. Steckdosen sollten mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) ausgerüstet sein. Beachten Sie die einschlägigen
Vorschriften ihres Landes. Wartungs- und Reinigungsarbeiten nur bei gezogenem Stecker durchführen. Lassen Sie die Maschine nie mit
eingestecktem Stecker unbeaufsichtigt liegen. Das Scheren von Tieren ist nur erlaubt, wenn Kinder vom Scherort ferngehalten werden. Lagern
Sie ihre Maschine stets für Kinder unerreichbar!
1.3.2 Wartungs- und Inspektionspflicht
Scheren Sie niemals mit einer beschädigten Maschine. Wird am Gehäuse oder am elektrischen Kabel ein Defekt festgestellt, so ist dieser
ausschließlich von autorisierten Fachpersonal zu beheben.
1.3.3 Strahlung
Auf Grund der Prüfung nach den harmonisierten europäischen Normen der EG-Richtlinie, entspricht die Schermaschine den grundlegenden
Schutzanforderungen.
1.3.4 Restgefahren
Sollten sich bei Betrieb Gefahren und Risiken zeigen, die nicht unmittelbar mit dem Scheren der Tiere auftreten, bitten wir Sie, uns diese
mitzuteilen. Dies gilt auch bei technischen Mängeln, die Gefahren verursachen.
1.4 Anforderungen an den Bediener
Für den sicheren Einsatz der Schermaschine sind die Anweisungen in dieser Betriebsanleitung zwingend zu beachten und einzuhalten.
• Der Bediener hat die Bedienungsanleitung gelesen und verstanden oder ist durch eine Fachperson in die Bedienung eingewiesen und auf
Risiken hingewiesen worden.
• Der Bediener besitzt Erfahrung im Umgang mit den zu scherenden Tieren. Kindern und gebrechlichen Personen
(ohne Aufsicht) ist das Bedienen der Schermaschine verboten.
2. Bestimmungsgemäße Verwendung
2.1 Verwendungszweck
Die Schermaschine ist ausschließlich zum Scheren von Rindern, Pferden oder großen Hunden bestimmt.
Andere Verwendungszwecke, insbesondere der Einsatz an Menschen ist ausdrücklich untersagt.