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Vorsicht!
Bei der Montage der Parabolantenne können
Gefahren für Ihr Leben und Ihre Gesundheit entstehen!
Beachten Sie deshalb:
Die hier beschriebenen Montageschritte setzen gute
handwerkliche Fähigkeiten und Kenntnisse vom
Materialverhalten bei Windeinwirkung voraus.
Lassen Sie die Arbeiten daher von einem Fachmann
ausführen, wenn Sie nicht selbst über solche
Voraussetzungen verfügen.
Betreten Sie Dächer oder absturzgefährdete Stellen
nur mit einem ordnungsgemäß angelegten intakten
Sicherheitsgurt!
Vergewissern Sie sich, ob das Dach Ihr Gewicht
aushält. Betreten Sie niemals brüchige oder
unstabile Flächen! Tragen Sie feste,
rutschhemmende Schuhe!
Leitern oder andere Steighilfen müssen in einwand-
freiem Zustand sein. Bauen Sie keine waghalsigen
„Klettertürme“!
Wenn Passanten durch herabfallende Gegenstände
während der Montage gefährdet werden können,
müssen Sie den Gefahrenbereich absperren!
Achten Sie auf Freileitungen, falls solche in der
Nähe des Montageortes vorbeiführen.
Bei Berührung besteht akute Lebensgefahr!
Arbeiten Sie niemals bei aufziehendem Gewitter
oder während eines Gewitters an Antennen-
anlagen.
Es besteht Lebensgefahr!
5. Antenne montieren (Abb. 4)
Achten Sie bei der Montage des Antennenträgers
(Standfuß, Mast oder Wandausleger) darauf, dass dieser
senkrecht steht. Andernfalls kann die Ausrichtung der
Antenne auf den Satelliten zu Schwierigkeiten führen.
a) Anforderungen an den Antennenträger
Verwenden Sie nur Träger oder Tragrohre, die speziell
für Antennenmontage geeignet sind.
Andere Träger oder Rohre erfüllen möglicherweise
nicht die erforderlichen Belastungsanforderungen.
Wählen Sie für die Befestigung der Antennen Rohre
mit einem Durchmesser von 60–90 mm und einer
Wanddicke von mindestens 2 mm.
Kathrein empfiehlt für die Montage folgende Bauteile:
– Ebenerdig: Standfuß ZAS 15
– Wandmontage: Wandhalterung ZAS 16
– Dachmontage: Mastrohr ZAS 03 oder ZAS 04
Falls Sie doch auf dem Dach montieren, müssen Sie
beachten, dass, entsprechend EN 50083-1, das
zulässige Moment an der Einspannstellte maximal
1 650 Nm betragen darf.
Daraus ergeben sich für die beiden Windlastfälle 1 und 2
die in Abb. 3 aufgeführten maximal zulässigen Mast-
längen.
Bei Überschreitung des Moments von 1 650 Nm an der
Einspannstelle, z. B. durch einen längeren Mast und
noch zusätzliche montierte Antennen, muss gemäß
EN 50083-1 für die Gewährleistung der Sicherheit der
baulichen Anlage und/oder des Gebäudes ein Statiker
hinzugezogen werden.
Abb. 3
Abb. 4