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Je nach Konzentration und Gesundheits-
gefahr der verwendeten Reinigungsflüssig-
keit, folgende Schutzausrüstung tragen:
– Flüssigkeitsabweisende Schutzklei-
dung
– Schutzbrille oder Gesichtsschutz
– Dichte Handschuhe
– Dichtes Schuhwerk
Zugelassene Bediener sind Personen, die
das 18. Lebensjahr vollendet haben und
befähigt sind diese Anlage zu bedienen
(Ausnahmen für Auszubildende, siehe
BGV D15 §6).
Separate Hochdruckpumpe ausschal-
ten.
Zulauf der Reinigungsflüssigkeit schlie-
ßen.
Explosionsgefährdete Bereiche werden
nach Häufigkeit und Dauer des Auftretens
von gefährlicher explosionsfähiger Atmo-
sphäre in BetrSichV und EN 1127-1 in Zo-
nen eingeteilt.
Die Definition der Zonen liegt in der Ver-
antwortung des Betreibers.
Hinweise zur Zoneneinteilung finden sich in
der BetrSichV, der EN 1127-1, der BGR
104 – Ex-Richtlinie der BG Chemie und in
der EN 60079-10.
–
Zone 0
Zone 0 ist ein Bereich, in dem gefährli-
che explosionsfähige Atmosphäre als
Gemisch aus Luft und brennbaren Ga-
sen, Dämpfen oder Nebeln ständig,
über lange Zeiträume oder häufig vor-
handen ist.
–
Zone 1
Zone 1 ist ein Bereich, in dem sich bei
Normalbetrieb gelegentlich eine gefähr-
liche explosionsfähige Atmosphäre als
Gemisch aus Luft und brennbaren Ga-
sen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.
–
Zone 2
Zone 2 ist ein Bereich, in dem bei Nor-
malbetrieb eine gefährliche explosions-
fähige Atmosphäre als Gemisch aus
Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen
oder Nebeln normalerweise nicht oder
aber nur kurzzeitig auftritt.
–
Zone 20
Zone 20 ist ein Bereich, in dem eine ge-
fährliche explosionsfähige Atmosphäre
in Form einer Wolke aus in der Luft ent-
haltenem brennbaren Staub ständig,
über lange Zeiträume oder häufig vor-
handen ist.
–
Zone 21
Zone 21 ist ein Bereich, in dem sich bei
Normalbetrieb gelegentlich eine gefähr-
liche explosionsfähige Atmosphäre in
Form einer Wolke aus in der Luft ent-
haltenem brennbaren Staub bilden
kann.
–
Zone 22
Zone 22 ist ein Bereich, in dem bei Nor-
malbetrieb eine gefährliche explosions-
fähige Atmosphäre in Form einer Wolke
aus in der Luft enthaltenem brennbaren
Staub normalerweise nicht oder aber
nur kurzzeitig auftritt.
1 Der Innenreiniger darf in Zone 0 von
Behältern nur eingesetzt werden, wenn
die Behälter eine Größe von 3 m Durch-
messer bei einer üblichen Behälterhö-
he oder eine vergleichbare Behälter-
größe nicht überschreiten.
2 Der Massengehalt der Reinigungsflüs-
sigkeit an nichtgelösten Feststoffen
darf 1% nicht überschreiten.
3 Der Innenreiniger ist elektrostatisch zu
erden.
4 Die Pumpe für die Reinigungsflüssig-
keit darf nur betrieben werden, wenn
sie mit Flüssigkeit gefüllt ist.
5 Der Nenndruck der Pumpe darf bei Lö-
sungsmittelbetrieb 5 MPa nicht über-
schreiten.
6 Die Fördermenge der Pumpe darf bei
Lösungsmittelbetrieb 50 l/min nicht
überschreiten.
7 Die Drehzahl des Reinigungskopfes
darf 40 1/min im Kaltbetrieb nicht über-
schreiten.
8 Die Betriebstemperatur der Reini-
gungsflüssigkeit Wasser mit Reini-
gungsmitteln darf 60 °C nicht über-
schreiten.
9 Die Betriebstemperatur der Reini-
gungsflüssigkeiten Lösungsmittel, Lau-
gen und Säuren darf 60 °C nicht über-
schreiten.
10 Der Innenreiniger ist nach angemesse-
ner Betriebsdauer auf einwandfreien
Zustand und einwandfreie Funktion zu
prüfen (u.a. Lager auf Verschleiß und
Bremseinrichtung auf Funktion). Gege-
benenfalls ist eine Reparatur vom Kun-
dendienst durchzuführen.
11 Der Innenreiniger darf nur mit solchen
Reinigungsflüssigkeiten betrieben und
in solchen Medien verwendet werden,
gegen deren Einwirkung die Werkstoffe
hinreichend beständig sind.
12 Reinigungsflüssigkeiten, die brennbare
Lösungsmittelanteile enthalten, müs-
sen den Zündgruppen IIA und IIB ent-
sprechen. Lösungsmittel der Zündgrup-
pe IIC dürfen nicht versprüht werden.
13 Der Innenreiniger darf nicht dauernd,
sondern nur während der Behälterreini-
gung in Zone 0 angeordnet sein. Die im
Rahmen der BetrSichV geltenden Be-
triebsvorschriften sowie weitere natio-
nale Bestimmungen sind einzuhalten.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Ver-
bindung Behälter/in den Behälter ein-
gebrachter Innenreiniger nicht flam-
mendurchschlagsicher ist.
14 Schläuche müssen elektrostatisch leit-
fähig sein (Widerstand R < 1000000
Ohm).
15 Es dürfen nur Reinigungsflüssigkeiten
mit einer Leitfähigkeit G > 1000 pS/m
eingesetzt werden.
16 Alle medienberührten Teile sind an das
Erdungssystem anzuschließen.
Persönliche Schutzausrüstung
Beim Reinigen geräusch-
verstärkender Teile Ge-
hörschutz zur Vorbeugung
von Gehörschäden tragen.
Zugelassene Bediener
Verhalten im Notfall
Zoneneinteilung
Besondere Bedingungen im Ex-
Bereich
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DE
Содержание HKS 100
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Страница 96: ...3 a K rcher 60 C ATEX T4 170 C 205 C ATEX T3 250 C 300 C 2 C 40 C 60 C 1 4301 2 1086 e 96 RU...
Страница 97: ...4 A 1 B C D 0 20 E F G H I J K L A B C D E F G H A I J K L 97 RU...
Страница 100: ...7 A M22x1 5 B C D E F HKS 100 100 RU...
Страница 101: ...8 A M22x1 5 B C D 90 E F 6 9 G A B D E 250 F 225 G 190 C 101 RU...
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