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GEBRAUCHSANWEISUNG
5.4 GEBRAUCH DER MASCHINE
5.4.1 Anlassen
Das Anlassen hat im Freien oder an
einem gut belüfteten Ort zu erfolgen! MAN MUSS SICH
IMMER BEWUSST SEIN, DASS DIE ABGASE DES
MOTORS GIFTIG SIND!
Um den Motor anzulassen:
– den Benzinhahn (1) (
wenn vorgesehen) öffnen;
– den Schalthebel in die Leerlaufstellung («N») (
4.32)
bringen;
– die Messer ausschalten (
4.7);
– an Hängen die Feststellbremse anziehen;
– bei kaltem Motor den Gashebel in die auf dem Schild angegebene Stellung «CHOKE» bringen;
– bei bereits warmem Motor genügt es, den Hebel zwischen «LANGSAM» und «SCHNELL» zu
stellen;
– den Zündschlüssel in das Zündschloss stecken, in die Stellung «EIN» drehen, um den Strom-
kreis einzuschalten, und schließlich in die Stellung «STARTEN» bringen, um den Motor anzu-
lassen
– den Zündschlüssel nach dem Anspringen des Motors loslassen.
Wenn der Motor läuft, den Gashebel in die Stellung «LANGSAM» bringen.
Der Starter-Knopf muss ausgeschaltet werden, sobald sich der Motor
normal dreht. Seine Betätigung bei bereits warmem Motor kann die Zündkerze verschmutzen
und unregelmäßigen Lauf des Motors zur Folge haben.
Falls beim Anlassen Schwierigkeiten auftreten sollten, den Anlasser nicht
zu lange betätigen, um zu vermeiden, dass sich die Batterie entlädt und der Motor absäuft.
Den Zündschlüssel in die Stellung «STOP» zurückstellen, einige Sekunden warten und dann
den Vorgang wiederholen. Falls die Störung andauern sollte, verweisen wir auf Kapitel «7» des
vorliegenden Handbuchs und auf die Gebrauchsanweisung des Motors.
Immer beachten, dass die Sicherheitseinrichtungen ein Anlassen des
Motors verhindern, falls die Sicherheitsbedingungen nicht eingehalten werden (
5.2). In die-
sen Fällen muss man, nachdem die Voraussetzungen für das Anlassen geschaffen worden
sind, den Zündschlüssel in die Stellung «STOP» zurückstellen, ehe man den Motor erneut
anlässt.
5.4.2 Fahren der maschine
Diese Maschine ist zum Fahren auf öffentlichen Straßen nicht zuge-
lassen. Ihr Einsatz (im Sinne der Straßenverkehrsordnung) darf ausschließlich auf priva-
tem Gelände erfolgen, welches dem öffentlichen Verkehr nicht zugänglich ist.
ACHTUNG!
WICHTIG
ANMERKUNG
WICHTIG
GEFAHR!
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