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1.
Konformitätserklärung
Wir erklären in alleiniger Verantwortlichkeit, dass
dieses Produkt mit den auf Seite 2 angegebenen
Richtlinien* übereinstimmt.
Bei der Konstruktion wurden folgende Normen**
berücksichtigt.
2.
Garantieleistungen
TOOL FRANCE SARL garantiert, dass das/die von ihr
gelieferte/n Produkt/e frei von Material‐ und
Herstellungsfehlern ist.
Diese Garantie deckt keinerlei Mängel, Schäden und
Fehler ab, die ‐ direkt oder indirekt ‐ durch falsche oder
nicht sachgemäße Verwendung, Fahrlässigkeit,
Unfallschäden, Reparaturen oder unzureichende
Wartungs‐ oder Reinigungsarbeiten sowie durch
natürliche Abnutzung durch den Gebrauch verursacht
werden.
Weitere Einzelheiten zur Garantie können den
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entnommen
werden.
Diese können Ihnen auf Wunsch per Post oder Mail
zugesendet werden.
TOOL FRANCE SARL behält sich das Recht vor, jederzeit
Änderungen am Produkt und am Zubehör
vorzunehmen.
3.
Sicherheit
3.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Diese Spindelschleifmaschine ist ausschließlich für das
Schleifen von Holz und vergleichbaren Werkstoffen
ausgelegt. Das Schleifen von anderen Werkstoffen ist
nicht zulässig und darf in Sonderfällen nur nach
ausdrücklicher Genehmigung des Herstellers
durchgeführt werden.
Die Maschine ist nicht für Nassschleifvorgänge
geeignet.
Für die bestimmungsgemäße Verwendung müssen
außerdem die Betriebs‐ und Wartungsanweisungen in
diesem Handbuch beachtet werden.
Die Maschine darf nur von Personen bedient werden,
die mit der Bedienung und Wartung dieser Maschine
sowie den damit verbundenen Gefahren vertraut sind.
Das erforderliche Mindestalter muss beachtet werden.
Die Maschine darf nur in technisch einwandfreiem
Zustand verwendet werden.
Beim Arbeiten mit der Maschine müssen alle
Sicherheitsmechanismen und Sicherheitsabdeckungen
funktionstüchtig und korrekt montiert sein.
Zusätzlich zu den in dieser Betriebsanleitung
aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen und den in Ihrem
Land geltenden Regelungen müssen außerdem die
allgemein anerkannten technischen Grundsätze
hinsichtlich der Bedienung von
Holzbearbeitungsmaschinen beachtet werden.
Jegliche anderweitige Verwendung ist untersagt.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der
Maschine übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung
und der Bediener trägt die volle Verantwortung.
3.2
Allgemeine Sicherheitshinweise
Holzbearbeitungsmaschinen bergen bei nicht
sachgemäßer Verwendung ein großes
Gefahrenpotential. Daher müssen die entsprechenden
technischen Grundsätze und die folgenden Hinweise
beachtet werden.
Vor Montage und Inbetriebnahme muss die
Bedienungsanleitung vollständig durchgelesen und
verstanden werden.
Diese Bedienungsanleitung muss in der Nähe der
Maschine aufbewahrt, vor Schmutz und Feuchtigkeit
geschützt und bei Weitergabe des Produkts an einen
neuen Besitzer mit übergeben werden.
An der Maschine dürfen keine Änderungen
vorgenommen werden.
Vor dem Starten der Maschine müssen alle
Sicherheitseinrichtungen täglich auf
Funktionstüchtigkeit und Vorhandensein geprüft
werden.
In diesem Fall darf die Maschine nicht in Betrieb
genommen werden und muss durch Abziehen des
Netzkabels gesichert werden.
Locker sitzende Kleidung darf nicht getragen werden
und lange Haare zusammenbinden.
Bevor mit dieser Maschine gearbeitet wird, Krawatten,
Ringe, Armbanduhren und anderen Schmuck ablegen
und die Ärmel bis über die Ellbogen aufrollen.
Sicherheitsschutze tragen; niemals mit Freizeitschuhen
oder Sandalen arbeiten.
Stets zulässige und geeignete Arbeitskleidung tragen.
‐ Augenschutz
‐ Ohrenschutz
‐ Staubschutz
Keine
Handschuhe tragen.
Die Maschine muss so aufgestellt werden, dass
ausreichend Platz zur sicheren Bedienung und zur
Handhabung des Werkstücks gewährleistet ist.