Wartung
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Wartung
Das Blutdruckmessgerät inklusive der Blutdruckmanschette ist vom Hersteller für die Dauer von zwei Jahren
kalibriert. Die Wartung (Messtechnische Kontrolle) muss bei professioneller Nutzung entsprechend der
Richtlinie 93/42/EWG spätestens alle zwei Jahre erfolgen. Diese Forderung kann in einzelnen Ländern durch
nationale Gesetze oder Vorschriften geregelt sein.
Die messtechnische Kontrolle ist kostenpflichtig und kann in Deutschland entweder durch die IEM GmbH, eine
zuständige Behörde oder durch autorisierte Wartungsdienste entsprechend der
„
Medizinprodukte-Betreiber-
Verordnung
“
erfolgen.
Außer der messtechnischen Kontrolle sind keine weiteren Wartungsmaßnahmen zur elektromagnetischen
Verträglichkeit notwendig.
Содержание Tel-O-Graph GSM
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