Installationsanweisung Art. Nr. 35369
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Stand 09.2014
Entsorgung:
Elektronik-Altgeräte müssen den öffentlichen Sammelstellen zugeführt werden und dürfen
nicht als Hausmüll entsorgt werden.
Akkus und Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe
gebrauchter Batterien und Akkus als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können
Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in
Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem Zeichen "durchgestrichene Mülltonne" und einem der
chemischen Symbole Cd (=Batterie enthält Cadmium), Hg (=Batterie enthält Quecksilber)
oder Pb (=Batterie enthält Blei) gekennzeichnet.
Batterien dürfen nur im entladenen Zustand in die Altbatteriesammelgefäße bei Handel und
bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben werden. Bei nicht vollständig
entladenen Batterien muss Vorsorge gegen Kurzschluss getroffen werden. Ein Kurzschluss
kann durch Isolieren der Pole mit Klebestreifen verhindert werden.
Heitronic
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