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1. Aufstellungsbedingungen und baurechtliche Vorschriften
Der Kaminofen ist anleitungsgemäß unter Einhaltung der geltenden nationalen und der
europäischen Normen sowie den regionalen Vorschriften zu installieren.
In Deutschland ist der Kaminofen vor der Inbetriebnahme dem zuständigen Bezirksschorn-
steinfegermeister zur Abnahme anzumelden.
2. Sicherheit und Sicherheitsabstände
Vor und neben dem Kaminofen darf sich im Strahlungsbereich der Feuerraumscheibe in-
nerhalb von 80 cm kein brennbares bzw. wärmeempfi ndliches Material (wie z. B. Möbel,
Holz- oder Kunststoffverkleidungen, Vorhänge etc.) befi nden. Außerhalb des Strahlungsbe-
reiches an den Seiten und hinter dem Kaminofen ist ein Abstand von 20 cm zu brennbaren
Materialien einzuhalten (s. Abb. 3).
Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt am brennenden Kaminofen sein.
Bei brennbaren Fußbodenmaterialien (z.B.: Holz, Laminat, Teppich) ist eine Bodenplat-
te aus nicht-brennbaren Marterial vorgeschrieben (z.B.: Fliesen, Sicherheitsglas, Schiefer,
Stahlblech).
Verwenden Sie zum Anzünden nie Spiritus, Benzin oder andere brennbare Flüs-
sigkeiten. Die äußeren Oberfl ächen des Kaminofens werden während des Be-
triebes sehr heiß. Es besteht am gesamten Kaminofen Verbrennungsgefahr. Zur
gefahrlosen Bedienung des Kaminofens liegt diesem ein Handschuh bei.
Im Falle eines Schornsteinbrandes:
- Alarmieren Sie über den Notruf die Feuerwehr
- Informieren Sie Ihren Schornsteinfeger
- Keinesfalls mit Wasser löschen!
- Brennbare Gegenstände vom Schornstein entfernen
- Auf die Feuerwehr und Schornsteinfeger warten.
Am Kaminofen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Es dürfen
nur Original-Ersatzteile der Hase Kaminofenbau GmbH eingesetzt werden.
Bei Verwendung einer Bodenplatte gelten die angegebenen Sicherheitsmaße
Abb. 2
Abstände zu wärmeempfi ndlichen und brennbaren Materialien
Abb. 3
Grundriss
Wandsituation
Grundriss
Ecksituation
Bodenplatte
min. 30 cm
42 cm
min. 30 cm
min. 50 cm
Strahlungsbereich
min. 20 cm
ca. 180°
80 cm
Strahlungsbereich
80 cm
ca. 180°