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1. Allgemeine Prüfpunkte
Sichtprüfung der Teleskopleiter. Alle Leiterele-
mente müssen vollständig vorhanden sein.
Sind Beschädigungen sichtbar / vorhanden?
Sind Verunreinigungen (z.B. Schmutz, Schlamm,
Lack, Öl oder Fett) an der Leiter vorhanden?
2. Leiterholm, Leiterstufe, Halterungsringe
Sind die Leiterholme evtl. verbogen, gekrümmt,
verdreht, verbeult, gerissen, korrodiert oder
verrottet? Die Leiterholme müssen sich um die
Fixierpunkte für andere Teile in gutem Zustand
befinden.
Alle Leiterstufen / Halterungsringe müssen
vollzählig vorhanden sein.
Sind Leiterstufen / Halterungsringe evtl. abge-
nutzt, lose, rissig, korrodiert oder beschädigt?
Es darf zu keiner Relativbewegung zwischen den
Trägern und den Sprossen/Stufen kommen.
3. Querbalken, Füße, Wandstoßschutz
Querbalken, Füße und Wandstoßschutz auf
Festigkeit, sowie auf Beschädigungen und
Korrosion prüfen.
Alle Elemente müssen vorhanden sein.
Sind Teile locker, verschlissen oder korrodiert?
4. Funktionalität der Teleskopleiter
Funktionalität prüfen (Ausschieben und Ein-
schieben der Leiterstufen).
Alle ausziehbaren Leiterstufen müssen beim
Verlängern der Leiter einwandfrei einrasten.
Funktionieren alle Verriegelungsanzeigen an
den Leiterstufen und sind auch sichtbar?
Lässt sich die Arretierung mit dem Entriege-
lungssystem einfach lösen?
Alle Leiterstufen müssen sich anschließend
wieder problemlos zusammenschieben lassen.
5. Kennzeichnungen
Sind alle Kennzeichnungen vorhanden und gut
lesbar?
13. Prüfliste
• Durch beschädigte, fehlerhafte oder nicht
funktionstüchtige Leiterelemente besteht für den
Benutzer die Gefahr eines Absturzes; ebenso be-
steht die Gefahr eines Umsturzes beim Gebrauch
der Leiter.
• Benutzer der Leiter können sich bei einem Sturz
schwere Verletzungen zuziehen.
• Ebenso können Gegenstände bei einem Umsturz
der Leiter beschädigt werden.
• Für den gewerblichen Einsatz der Leiter ist eine
regel mäßige Überprüfung durch eine befähigte
Person erforderlich (Betriebssicherheitsverordnung).
• Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
Leitern wiederkehrend auf ordnungsgemäßen
Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktions-
prüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen der
erforderlichen Prüfungen festzulegen.
• Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich
nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere
nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung
bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und
Schwere festgestellter Mängel bei vorangegan-
genen Prüfungen.
• Der Unternehmer hat ebenso dafür zu sorgen,
dass schadhafte Leitern der Benutzung entzogen
und so aufbewahrt werden, dass eine Weiterbe-
nutzung bis zur sachgerechten Instandsetzung
bzw. Entsorgung nicht möglich ist.
Bei der regelmäßigen Inspektion der Leiter sind
die Prüfpunkte 1. - 5. zu berücksichtigen. Ergibt
einer der geprüften Punkte kein zufriedenstellendes
Ergebnis, sollte die Leiter NICHT benutzt werden.
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