
Gurtauswahl
Der Auffanggurt muss der EN 361 entsprechen. Es ist
eine Gefährdungsbeurteilung nach den jeweils zutref-
fenden nationalen Vorschriften und Gesetzen des Ein-
satzlandes vorzunehmen. Die Auswahl des Gurtes ist abhängig von
den Anforderungen des Arbeitseinsatzes. HACA- Fallschutzsysteme
werden bestimmungsgemäß zum Steigen verwendet.
Der Auffanggurt muss die für den vorgesehenen Einsatz geeigne-
ten Auffangösen haben. Das Verbindungselement des Fallschutz-
läufers muss mit der vorderen Auffangöse bzw. Schlaufe des Auf-
fangsgurtes (Kennzeichnung „A“) verbunden werden, um die Ver-
wendung in Übereinstimmung mit der EN 353-1 zu gewährleisten.
Sollte sich während des Steigvorgangs der Gurt lockern, so ist die-
ser in einer gesicherten Position neu einzustellen. Die Bedienungs-
anleitung des Gurtherstellers ist zu beachten.Es sind nur Auffang-
gurte ohne elastische Gurtbänder zu verwenden.
Der Fallschutzläufer darf
nur
bestimmungsgemäß verwendet werden. Der
Steigweg dient nur zur Überwindung von Höhenunterschieden. Das Arbeiten
auf der Leiter unter Verwendung des Fallschutzläufers ist untersagt! Beim Ar-
beiten auf der Leiter muß der Benutzer sich mit einem separaten System, z.B.
einem Halteseil nach DIN 358 zusätzlich sichern. Das HACA- Fallschutzsystem
ist so ausgelegt, dass sich alle 4 m Steigweg eine Person auf der Leiter befin-
det. Wir schreiben vor, beim Steigen mit mehreren Personen einen Sicherheits-
abstand von mindestens 3m einzuhalten.
Bei Auffangsystemen ist es von wesentlicher Sicherheit, dass durch die Lage
der Anschlageinrichtung/Anschlagpunktes der freie Fall auf ein Mindestmaß
beschränkt wird.
Alle anderen Anwendungen, außer den vom Hersteller zugelassenen, sind un-
tersagt. Veränderungen oder Ergänzungen an dem Fallschutzläufer dürfen
ohne schriftliche Genehmigung von HACA nicht vorgenommen werden. Repa-
raturen dürfen nur durch HACA oder einer durch HACA autorisierten Fach-
händler durchgeführt werden. Die Fallschutzläufer können in einem Tempera-
turbereich von -40°C bis +50°C verwendet werden.
Der Benutzer hat sowohl die körperlichen als auch die fachlichen Voraussetzun-
gen zu erfüllen. Die körperlichen Voraussetzungen gelten im Allgemeinen als
nachgewiesen, wenn z. B. eine Vorsorgeuntersuchung G41 durchgeführt wor-
den ist. Darüber ist immer die aktuelle gesundheitliche Verfassung zu berück-
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Lorenz Hasenbach GmbH u. Co. KG · D-65517 Bad Camberg · Tel. 0049 6434 / 25-0 · www.haca.com
Содержание 0529.74
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