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Lorenz Hasenbach GmbH u. Co. KG · D-65517 Bad Camberg · Tel. 0049 6434 / 25-0 · www.haca.com
Behandeln Sie den Fallschutzläufer dem Zweck nach
angemessen, denn er rettet Ihr Leben und schützt
Ihre Gesundheit.
1.3 Pflege / Wartung / Instandhaltung
Defekte oder durch Absturz beanspruchte Fallschutzläufer sind der Benut-
zung sofort zu entziehen und durch eine deutliche Kennzeichnung zu sper-
ren. Eine Instandsetzung darf nur durch HACA oder eines durch HACA auto-
risierten Fachhändler durchgeführt werden. Zur Wiederbenutzung der PSA
muss eine sachkundige Person zustimmen. Behandeln Sie den Fallschutzläu-
fer pfleglich, entnehmen Sie ihn nach Gebrauch von der Fallschutzschiene, la-
gern Sie ihn in einem trockenen Raum, jedoch nicht in der Nähe von Wär-
mequellen. Er darf keinen schädigenden Einflüssen ausgesetzt werden, die
den sicheren Zustand beeinträchtigen könnten, z.B. Säuren, Laugen, Löt-
wasser, Putzmittel usw.. Die Fallschutzläufer dürfen nicht geölt oder gefettet
werden. Sie sind sofort von Schmutz oder Mörtel zu befreien und können
mit einem feuchten Lappen gereinigt werden. Nass gewordene Fallschutz-
läufer sind auf natürliche Weise ohne Zuhilfenahme von Wärmequellen zu
trocknen.
2. Handhabung des Fallschutzläufers
Der Fallschutzläufer darf grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Auf-
fanggurt nach EN 361, in Verbindung mit einer Auffangöse die durch ein A
gekennzeichnet ist, verwendet werden.
Der Fallschutzläufer darf
nur
bestimmungsgemäß verwendet werden. Der
Steigweg dient nur zur Überwindung von Höhenunterschieden. Das Arbei-
ten auf der Leiter unter Verwendung des Fallschutzläufers ist untersagt!
Beim Arbeiten auf der Leiter muß der Benutzer sich mit einem separaten
System, z.B. einem Halteseil nach DIN 358 zusätzlich sichern.
Das Ein- und Ausfädeln des Fallschutzläufers in/aus die/der Fallschutzschie-
ne darf nur aus einer gesicherten Standposition des Anwenders und an den
dafür vorgesehenen Entnahmestellen erfolgen. Dies kann am Schienenen-
de, -anfang oder an einer drehbaren Entnahmestelle erfolgen. Beim Lösen
aus dem geschlossenen Fallschutzsystems oder beim Lösen des Auffang-
gurtes vom Fallschutzläufer, muss sich der Anwender vorher immer mit
einem Verbindungsmittel nach EN 358 gegen Absturz sichern.
Der Karabinerhaken ist direkt
– ohne irgendwelche Zwischenglieder –
in die vordere Auffangöse des Auffanggurtes nach EN 361 einzuhaken.
Die
Verwendung von zusätzlichen Verbindungsmitteln ist untersagt!
Durch eine Manipulation oder Verlängerung der Verbindung zwischen Auf-
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