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sch (DE)
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1.6 Chlorräume
Chlorräume sind Räume, in denen sich eine Chlorgas-Dosieran-
lage und/oder Chlorbehälter befinden. Das Chlor befindet sich in
diesen Räumen unter Druck.
1.6.1 Bestimmungen für Chlorräume
Diese Räume müssen nach der deutschen Unfallverhütungsvor-
schrift "Chlorung von Wasser" folgende Anforderungen erfüllen:
• Sie dürfen keine Verbindung zu anderen Räumen haben, und
müssen von diesen feuerfest und gasdicht getrennt sein.
• Sie müssen ebenerdig, trocken und klimatisiert sein.
Die empfohlene Raumtemperatur sollte 18-20 °C betragen.
Sie darf 0 °C nicht unter- und 50 °C nicht überschreiten.
• Überdruckleitungen von Dosierreglern dürfen nicht in die
Umgebungsluft entleert werden.
• Ins Freie führende Lüftungsöffnungen müssen auf 2 x 20 cm
2
beschränkt sein.
• Geeignete Absaugeinrichtungen mit nachgeschalteten
Absorptionsanlagen müssen installiert sein.
• Chlorgas darf im Störungsfall nicht in tiefer gelegene Räume,
Schächte, Gruben, Kanäle oder Ansaugöffnungen von Belüf-
tungssystemen gelangen.
• Sie müssen mit einer Wassersprühanlage ausgerüstet sein,
um austretendes Chlorgas niederzuschlagen.
– Diese muss einen Ablauf mit Geruchsverschluss haben,
– und sich manuell von außerhalb der Chlorräume bedienen
lassen.
• Es muss ein Chlorgas-Warnsystem installiert sein
– mit optischem und akustischem Alarm,
– mit Anschluss an die Wassersprinkleranlage,
– mit einem Warnsystem, das sich nach dem Abschalten
(z. B. zum Behälterwechsel) automatisch wieder einschaltet.
• Der Fußboden muss eben sein, darf ausgangsseitig nicht
unter der anschließenden Geländeoberfläche liegen, und
höchstens Laderampenhöhe haben.
Abb. 3
Beschaffenheit von Chlorräumen
• Chlorräume müssen einen direkten Ausgang ins Freie haben.
• Die Türen müssen abschließbar sein, sich nach aussen und
jederzeit von innen ohne Schlüssel öffnen lassen.
• Personen dürfen sich nicht ständig in Chlorräumen aufhalten.
• Essen, Trinken und Aufbewahren von Lebensmitteln in Chlor-
räumen ist untersagt.
1.6.2 Beschilderung der Chlorräume
In Deutschland müssen nach DIN 4844 Chlorraumeingänge von
außen mit folgenden Warnschildern gekennzeichnet sein:
Abb. 4
Warn- mit Zusatzschild "Chlorungsanlage Zutritt nur
für unterwiesene Personen"
In den Chlorräumen müssen das Gebotsschild zum "Benutzen
der Atemschutzmaske" sowie das "Merkblatt für Erste Hilfe bei
Chlorgasvergiftungen" angebracht sein.
Abb. 5
Gebotsschild (DIN 4844)
T
M
04
07
04
09
08
✓
✗
✗
✓
T
M
04
06
99
09
08
T
M
04
07
0
1
09
0
8
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