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2.8 ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN
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Die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen sind vom Betreiber bereitzustellen.
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Alle vorhandenen Sicherheits-Einrichtungen sind regelmäßig zu überprüfen.
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Bei Sauerstoffmangel oder zu hoher Schadstoffkonzentration sind von der
Umgebungsatmosphäre unabhängige Atemschutzgeräte erforderlich (VBG 1).
2.9 SCHUTZEINRICHTUNGEN
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Vor jeder Inbetriebnahme des Druckgerätes müssen alle Sicherheitseinrichtungen
sachgerecht angebracht und funktionsfähig sein.
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Schutzvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nur nach Außerbetriebsetzen
des Druckgerätes bzw. der Anlage und Absicherung gegen Wiederinbetriebnahme des
Druckgerätes entfernt werden.
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Bei Lieferung von Teilkomponenten sind die Sicherheitseinrichtungen durch den Betreiber
vorschriftsmäßig anzubringen.
2.10 ANLAGEN-STEUERUNG
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Auf keinen Fall Programmänderungen vornehmen!
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Nur eingewiesenem Personal ist es erlaubt, die Steuerung zu betätigen.
2.11 SICHERHEITS-MASSNAHMEN IM NORMALBETRIEB
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Vor Einschalten des Druckgerätes sicherstellen, daß niemand durch das Inbetriebnehmen
des Druckgerätes gefährdet werden kann.
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Mindestens einmal pro Jahr das Druckgerät auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit der
Sicherheitseinrichtungen überprüfen.
2.12 GEFAHREN DURCH ELEKTRISCHE ENERGIE
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Arbeiten an elektrischen Bauteilen, Anzeige- und Steuerungseinheiten
(z.B. Gasmangelanzeige) nur von einer Elektro-Fachkraft ausführen lassen.
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Die elektrische Ausrüstung der Anlage regelmäßig überprüfen. Lose Verbindungen und
beschädigte Kabel sofort beseitigen.
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Der Schaltschrank bzw. die elektrischen Baugruppen sind stets verschlossen zu halten.
Der Zugang ist nur autorisiertem Personal mit Schlüssel oder Werkzeug erlaubt.
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Sind Arbeiten an spannungsführenden Teilen notwendig, ist eine zweite Person
hinzuzuziehen, die notfalls den Hauptschalter ausschaltet.
2.13 GEFAHREN DURCH ELEKTRISCHE ENERGIE
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Zu öffnende Systemabschnitte und Druckleitungen vor Beginn von Reparaturarbeiten
drucklos machen.
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Flexible Schlauchleitungen in angemessenen Zeitabständen überprüfen und
auswechseln, auchwenn keine sicherheitsrelevanten Mängel erkennbar sind.
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Durch äußere Einwirkungen wie hohe Temperaturen, Wärmestrahlung, Stoß und
ähnliches können sich Druckgasfl aschen oder unter Druck stehende Anlagenteile stark
erwärmen bzw. bersten. Treffen Sie bitte entsprechende Vorsichts- und
Sicherheitsmaßnahmen.
2.14 BESONDERE GEFAHREN DURCH LECKAGE NACH AUSSEN
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Durch die Verwendung von sehr gefährlichen, gefährlichen oder weniger gefährlichen
Gasen können bei Undichtigkeit des Druckgerätes Gefahren für Leib und Leben des
Benutzers entstehen.
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Deshalb ist eine Betriebsanweisung gemäß § 20 GefStoffV, ein aktuelles
EU-Sicherheitsdatenblatt nach § 14 GefStoffV und ein Unfallmerkblatt mit Hinweisen für
den Arzt an geeigneter Stelle vorzuhalten.
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Die Bediener sind auf die besonderen Gefahren des Gases und auf eventuelle Personen
- und andere Schutzmaßnahmen hinzuweisen.