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Sicherheit
2.4 Unzulässige Betriebsweisen
• absaugen, fördern und verdichten von explosiven, brennbaren, aggressiven oder giftigen Medien, z. B.
Staub gemäß ATEX Zone 20-22, Lösungsmittel sowie gasförmiger Sauerstoff und andere Oxidationsmit-
tel, Wasserdampf (gilt nicht für Ausführung XD), Flüssigkeiten oder Feststoffe
• der Einsatz der Vakuumzentralanlage in nicht gewerblichen Anlagen, sofern anlagenseitig nicht die not-
wendigen Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen getroffen werden
• die Aufstellung in explosionsgefährdeten Umgebungen sowie in explosionsfähiger Staubatmosphäre
gemäß ATEX Zone 22
• Entfernen oder Ändern von Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen
• Betreiben der Vakuumzentralanlage ohne funktionierende Sicherheitsvorrichtungen
• Betreiben der Vakuumzentralanlage in teilmontiertem Zustand
• Betreiben der Vakkumzentralanlage ohne Blechabdeckung (Haube)
• Betreiben der Steuerung an einer anderen Maschine, die nicht von Gardner Denver Schopfheim freigege-
ben wurde
• die Verwendung der Vakuumzentralanlage in Bereichen mit ionisierender Strahlung
• Änderungen an der Maschine, Grundeinstellungen des Frequenzumrichters und der Steuerung sowie den
Zubehörteilen
2.5 Personalqualifikation und -schulung
• Sicherstellen, dass mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragtes Personal vor Arbeitsbeginn diese Be-
triebsanleitung gelesen und verstanden hat, insbesondere Sicherheitshinweise für Aufstellung, Inbetrieb-
nahme, Wartungs- und Inspektionsarbeiten
• Verantwortungen, Zuständigkeiten und Überwachung des Personals regeln
• Folgende Arbeiten dürfen nur von technischem Fachpersonal (z. B. Schlosser, Mechaniker) ausgeführt
werden, die für die ihnen übertragenen Aufgaben ausgebildet und unterwiesen wurden:
• Aufstellung, Inbetriebnahme, Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie Fehlersuche
• Arbeiten an der Elektrik dürfen nur durch Elektrofachkräfte ausgeführt werden
• zu schulendes Personal und Laien dürfen nach Unterweisung durch autorisiertem Fachpersonal folgende
Arbeiten an der Maschine durchführen und müssen in einer Sicherheitseinweisung über mögliche Gefah-
ren belehrt worden sein:
• Transport, Aufbau, Betrieb, Reinigung und Demontage
Fachpersonal:
Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie der einschlägigen Nor-
men die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Elektrofachkraft:
Fachpersonal, das eine elektrotechnische Fachausbildung erhalten hat und mit Arbeiten zur Errichtung, Be-
trieb und Instandhaltung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln vertraut ist.
2.6 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Neben den in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheitshinweisen sowie der bestimmungsgemäßen Verwen-
dung gelten folgende Sicherheitsbestimmungen:
• Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheits- und Betriebsbestimmungen
• geltende Normen und Gesetze
2.7 Sicherheitshinweise für den Betreiber
• Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen
• Mitgeltende Dokumente müssen gelesen und beachtet werden
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