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Wich ge Informa onen
mindestens 150 mm von der ver kalen Ebene der nicht stromführenden Kabel befi nden. Der Stachel-
oder Klingendraht sollte in regelmäßigen Abständen geerdet werden.
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Im Hinblick auf die Erdung sind die Empfehlungen des Geräteherstellers zu befolgen.
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Zwischen der Erdungselektrode des Weidezaungerätes und allen anderen damit verbundenen Teilen
des Erdungssystems, wie z.B. die Sicherheitserdung der Stromversorgungsanlage oder die Erdung des
Telekommunika onssystems, ist ein Abstand von mindestens 10 m einzuhalten.
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Anschlusskabel, die durch Gebäude hindurchlaufen, sind wirksam von den geerdeten Strukturen des
Gebäudes zu isolieren. Dazu können beispielweise Hochspannungskabel verwendet werden.
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Unterirdische Zaunzuleitungen sollten in einer Rohrdurchführung aus Isoliermaterial verlegt werden;
anderenfalls müssen isolierte Hochspannungskabel verwendet werden. Es muss darauf geachtet werden,
dass die Anschlusskabel nicht durch Tierhufe oder einsinkende Traktorräder beschädigt werden.
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Zaunzuleitungen sollten nicht im selben Kabelschacht verlegt werden wie die Netzstromversorgung von
Telefon- und Datenkabeln.
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Anschlusskabel und Drähte elektrischer Weidezäune sollten oberirdische Strom- oder Kommunika ons-
leitungen nicht überkreuzen.
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Soweit möglich sollten Kreuzungen mit Freilandleitungen vermieden werden. Falls sich derar ge
Kreuzungen nicht vermeiden lassen, müssen diese unter der Freileitung und möglichst rechtwinklig
erfolgen.
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Wenn Zaunzuleitungs- und Zaundrähte in der Nähe einer Freileitung installiert werden, sollten folgende
Mindestabstände eingehalten werden:
Minimal-Abstände von Elektrozäunen zu Hochspannungsleitungen
Stromspannung V
Abstand m
Weniger oder gleich 1000
3
Zwischen 1000 und 33’000
4
Grösser als 33’000
8
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Wenn Zaunzuleitungs- und Zaundrähte in der Nähe einer Freileitung installiert werden, sollten sie sich
nicht mehr als 3 m über dem Boden befi nden.
Diese Höhe gilt an all den Stellen, die, ausgehend von der Originalprojek on der äußersten Leiter der
Freileitungen, in der folgenden En ernung zur Bodenoberfl äche liegen:
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2 m bei Stromleitungen mit Nennspannungen bis zu 1000 V;
-
15 m bei Stromleitungen mit Nennspannungen über 1000 V
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Für elektrische Weidezäune zur Abschreckung von Vögeln, zum Zurückhalten von Haus eren oder
Training von Tieren wie z. B. Kühen reichen Elektrozaungeräte mit einer niedrigen Ausgangsleistung aus,
um eine ausreichende, sichere Leistung zu erbringen.
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Vogelabwehr: Wird ein Elektrozaungerät zur Versorgung eines Leitungssystems benutzt, das verhindern
soll, dass Vögel auf Gebäuden rasten, sollte kein Leitungsdraht mit der Erde verbunden werden. Es sollte
ein Schalter installiert werden, um das Elektrozaungerät von allen Polen der Versorgungsleitung trennen
zu können. Außerdem sollten Warnschilder dort angebracht werden, wo Personen mit den Leitungen in
Berührung kommen könnten.
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Dort, wo ein öff entlicher Fussweg den elektrischen Weidezaun kreuzt, sollte ein nicht elektrifi ziertes Tor
in den Zaun eingebaut oder ein Zaunübertri angebracht werden. Bei jedem dieser Übergänge sollten an
den benachbarten Leitern Warnschilder (G602) angebracht werden.
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Jeder Teil, der entlang einer öff entlichen Straße oder eines öff entlichen Weges installiert ist, muss in
häufi gen Intervallen durch Warnzeichen gekennzeichnet sein, die sicher an den Zaunpfosten befes gt
oder fest an den Zaundrähten verklemmt sind.
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Die Größe des Warnschildes muss mindestens 100x200mm betragen.
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Die Hintergrundfarbe auf beiden Seiten des Schildes muss gelb sein.
Die Schri muss schwarz sein und:
-
entweder den sinngemäßen Hinweis “Achtung: Elektrozaun”
-
oder das stehende Symbol zeigen.
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Die Schri muss unlöschbar, beidsei g und in einer Schri höhe
von mindestens 25mm sein.
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Es ist sicherzustellen, dass alle netzbetriebenen, untergeordneten
Ausrüstungen, die mit dem Stromkreis des elektrischen Weidezauns verbunden sind, eine ähnlich
starke Isolierung zwischen dem Zaunstromkreis und der Versorgungsleitung aufweisen, wie sie vom