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DAS QUALITÄTSVERSPRECHEN VON FUSION
EINJÄHRIGE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG
DEUTSCH
FUSION Electronics Limited „FUSION“ garantiert, dass dieser Lautsprecher, Subwoofer oder Verstärker bzw. dieses Originalzubehör von FUSION frei von Material- oder
Verarbeitungsfehlern ist und gibt eine Gewährleistung unter den folgenden Bedingungen:
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Die beschränkte Gewährleistung für das FUSION-Produkt beschränkt sich auf die ersten zwölf (12) Monate ab Kaufdatum des Produkts.
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Die beschränkte Gewährleistung gilt nur für den Erstkäufer (Kunde) des Produkts und ist nicht auf nachfolgende Käufer bzw. Endverbraucher übertragbar.
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Die beschränkte Gewährleistung gilt nur für Kunden, die das Produkt in einem der Länder/Gebiete gekauft haben, die unter www.fusionelectronics.com aufgelistet sind.
Die beschränkte Gewährleistung ist nur im von FUSION vorgesehen Verkaufsland/-gebiet gültig.
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Während der beschränkten Gewährleistungsdauer repariert FUSION oder sein autorisierter Fachhändler defekte Produkte oder deren Komponenten oder ersetzt diese
durch neue Produkte oder Komponenten und gibt das Produkt funktionstüchtig an den Kunden zurück. Dem Kunden werden weder Arbeitszeit noch Ersatzteile für die
Reparatur bzw. den Ersatz des Produkts in Rechnung gestellt. Alle ersetzten und kosmetische Teile sollten zum Zeitpunkt des Versands frei von Defekten sein und sind
deshalb nicht durch diese beschränkten Gewährleistung abgedeckt.
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Die Gewährleistungsfrist für reparierte Produkte erstreckt sich über den verbliebenen Zeitraum der ursprünglichen Gewährleistungsfrist oder beträgt neunzig (90) Tage
ab Reparaturdatum, je nach dem welcher Zeitraum länger ist.
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Für alle Gewährleistungsansprüche muss eine Kopie dieses Gewährleistungsscheins sowie ein Beleg des Kaufdatums vorgelegt werden.
Unter den folgenden Bedingungen hat diese beschränkte Gewährleistung keine Gültigkeit:
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Unsachgemäße Verwendung des Produkts, unsachgemäße Bedingungen, unsachgemäße Lagerung, übermäßige Feuchtigkeit, übermäßige Temperaturen oder
andere unangemessene Umgebungsbedingungen, nicht autorisierte Modifikationen, nicht autorisierte Anschlüsse, nicht autorisierte Reparaturen, einschließlich
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Verwendung nicht autorisierter Ersatzteile, unsachgemäßer Gebrauch, Vernachlässigung, Missbrauch, Unfall, Abänderung,
unsachgemäße Installation, höhere Gewalt, Auslaufen von Lebensmitteln oder Flüssigkeiten, unsachgemäße Einstellung der Bedienungselemente oder andere von
FUSION nicht vorhersehbarer Vorfälle wie defekte Verbrauchsteile (z. B. Sicherungen) oder defekte oder beschädigte Antennen, die nicht direkt auf Material- oder
Verarbeitungsfehlern zurückzuführen sind, sowie normaler Verschleiß des Produkts.
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FUSION wurde während der entsprechenden Gewährleistungsfrist nicht vom Kunden über den angeblichen Defekt bzw. die Fehlfunktion informiert.
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Die Seriennummer des Produkts oder der Zubehörcode wurde entfernt, ausgestrichen oder abgeändert.
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Das Produkt wurde mit einem Zubehörteil verwendet oder an ein Zubehörteil angeschlossen, das nicht von FUSION geliefert bzw. für die Verwendung mit dem Produkt
von FUSION nicht geeignet war oder unsachgemäß verwendet wurde.
Wenn während der beschränkten Gewährleistungsfrist ein Problem auftritt, muss der Kunde die folgenden Schritte befolgen:
1. Der Kunde muss das Produkt zur Reparatur bzw. zum Umtausch zur Verkaufsstelle zurückbringen.
2. Dem Kunden werden alle Teile bzw. Arbeitskosten berechnet, die nicht von dieser beschränkten Gewährleistung abgedeckt sind. Der Kunde trägt die Kosten für den
Neueinbau des Produkts.
3. Wenn das Produkt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist an FUSION zurückgegeben wird, gelten die normalen Reparaturbedingungen von FUSION, und der Kunde trägt
die entsprechenden Kosten.
DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT, SOWEIT ANDERE RECHTE UND RECHTSMITTEL DES ANWENDBAREN RECHTS, DIE NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN
KÖNNEN, AN IHRE STELLE TRETEN. SOWEIT GESETZLICH ZUGELASSEN, IST JEDE ANDERE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AUSGESCHLOSSEN.
DIESE GEWÄHRLEISTUNG IST DAS EINZIGE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS UND ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN
GEWÄHRLEISTUNGEN. SOWEIT GESETZLICH ZUGELASSEN, HAFTET FUSION NICHT FÜR NEBEN- UND FOLGESCHÄDEN ODER DEN VERLUST VORAUSSICHTLICHER
VORTEILE ODER GEWINNE INFOLGE DES GEBRAUCHS ODER AUSFALLS DES PRODUKTS.
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Weder FUSION selbst noch andere autorisierte Service-Center bzw. Personen oder juristische Personen sind befugt, andere, als die in dieser Gewährleistung
ausdrücklich aufgeführten Verpflichtungen oder Haftungen zu übernehmen..
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Alle Gewährleistungsinformationen, Produktmerkmale und technischen Daten können sich ohne Vorankündigung ändern.