
III
DE
Alle Personen, die mit Arbeiten am Gerät beauftragt sind, verpflichten sich,
vor Arbeitsbeginn
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die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und Unfallverhü-
tung zu befolgen
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das Kapitel „Sicherheitsvorschriften“ und die Warnhinweise in dieser
Bedienungsanleitung zu lesen und durch ihre Unterschrift zu bestätigen,
daß sie diese verstanden haben und befolgen werden.
Vor Verlassen des Arbeitsplatzes sicherstellen, daß auch in Abwesenheit
keine Personen- oder Sachschäden auftreten können.
Verpflichtungen
des Personals
Selbst- und
Personenschutz
Personen, die während des Schweißvorganges am Werkstück arbeiten,
müssen geeignete Schutzkleidung mit folgenden Eigenschaften verwenden:
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schwer entflammbar
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isolierend und trocken
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den ganzen Körper bedeckend, unbeschädigt und in gutem Zustand
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Schutzhelm
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stulpenlose Hose
Zur Schutzbekleidung zählt unter anderem:
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Augen und Gesicht durch Schutzschild mit vorschriftsgemäßem Filter-
einsatz vor UV-Strahlen, Hitze und Funkenflug schützen.
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Hinter dem Schutzschild eine vorschriftsgemäße Schutzbrille mit Seiten-
schutz tragen.
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Festes, auch bei Nässe isolierendes Schuhwerk tragen.
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Hände durch geeignete Handschuhe schützen (elektrisch isolierend,
Hitzeschutz).
Beim Schweißen setzen Sie sich zahlreichen Gefahren aus, wie z.B.:
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Funkenflug, umherfliegende heiße Metallteile
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augen- und hautschädigende Lichtbogenstrahlung
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schädliche elektromagnetische Felder, die für Träger von Herzschrittma-
chern Lebensgefahr bedeuten
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elektrische Gefährdung durch Netz- und Schweißstrom
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erhöhte Lärmbelastung
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schädlichen Schweißrauch und Gase.
Zur Verringerung der Lärmbelastung und zum Schutz vor Verletzungen
Gehörschutz tragen.
Das sicherheitsbewußte Arbeiten des Personals ist in regelmäßigen Abstän-
den zu überprüfen.
Verpflichtungen
des Betreibers
(Fortsetzung)