10. garantiebedingungen / Warranty (germany only)
Für unsere Geräte leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1)
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nummern 2-5) Schäden oder Mängel am Gerät, die
nachweislich auf einem Fabrikationsfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 36 Monaten
nach Lieferung an den Endabnehmer gemeldet werden.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, wie z. B. Glas oder Kunststoff. Eine Garantiepflicht wird nicht
ausgelöst: durch geringfügige Abweichungen von der Soll- Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes
unerheblich sind, durch Schäden aus chemischen und elektrochemischen Einwirkungen, von Wasser sowie allgemein durch
Schäden höherer Gewalt.
2) Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instand
gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Die Kosten für Material und Arbeitszeit werden von uns
getragen. Instandsetzungen am Aufstellungsort können nicht verlangt werden. Der Kaufbeleg mit Kauf- und/ oder Lieferdatum ist
vorzulegen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
3)
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht
ermächtigt sind oder wenn unsere Geräte mit Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die nicht auf unsere Geräte
abgestimmt sind, ferner wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse beschädigt oder zerstört
ist, bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung – insbesondere Nichtbeachtung der Betriebsanleitung – oder Wartung
aufgetreten sind oder falls das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist. Der Kundendienst kann Sie nach
telefonischer Rücksprache zur Reparatur bzw. zum Tausch von Teilen, welche Sie zugesandt bekommen, ermächtigen. In diesem
Fall erlischt der Garantieanspruch selbstverständlich nicht.
4)
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue
Garantiefrist in Lauf.
5)
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, sind
– soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.
6)
Unsere Garantiebedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieleistungen beinhalten, lassen die vertraglichen
Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers unberührt.
7) Verschleißteile, welche in der Teileliste als diese ausgewiesen werden, unterliegen nicht den Garantiebedingungen.
8)
Der Garantieanspruch erlischt bei nicht bestimmungsgemäßem Gerbrauch, insbesondere in Fitness-Studios, Rehaeinrichtungen
und Hotels.
Importeur
Hammer Sport AG
Von Liebig Str. 21
89231 Neu-Ulm
24
Bei den mit * versehenen Teilenummern handelt es
sich um Verschleißteile, die einer natürlichen Abnutzung
unterliegen und ggf. nach intensivem oder längerem
Gebrauch ausgetauscht werden müssen. In diesem Falle
wenden Sie sich bitte an den Finnlo – Kundenservice.
Hier können die Teile gegen Berechnung angefordert
werden.
The part numbers with an * are wear and tear parts,
which are subject to natural wear and which must
be replaced after intensive or long-term use. In this
case, please contact Finnlo Customer Service. You can
request the parts and be charged for them.
-142 Innensechskantschraube
Allenbolt
M10x52
2
-143 Innensechskantschraube
Allenbolt
SEKK412
1
-144 Innensechskantschraube
Allenbolt
M8x12
1
Содержание ALPINE III
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Страница 22: ...Explosionszeichnung 2 Explosiondrawing 2 21 A B C...
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