00026544.DOC, Version 2.0
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Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen
mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.
Vorgehensweise:
Der Projektor sollte idealerweise außerhalb des Aufenthaltsbereiches von Personen installiert werden.
WICHTIG! ÜBERKOPFMONTAGE ERFORDERT EIN HOHES MAß AN ERFAHRUNG. Dies beinhaltet (aber
beschränkt sich nicht allein auf) Berechnungen zur Definition der Tragfähigkeit, verwendetes Installations-
material und regelmäßige Sicherheitsinspektionen des verwendeten Materials und des Projektors.
Versuchen Sie niemals, die Installation selbst vorzunehmen, wenn Sie nicht über eine solche Qualifikation
verfügen, sondern beauftragen Sie einen professionellen Installateur. Unsachgemäße Installationen können
zu Verletzungen und/oder zur Beschädigung von Eigentum führen.
Der Projektor muss außerhalb des Handbereichs von Personen installiert werden.
Wenn der Projektor von der Decke oder hochliegenden Trägern etc. abgehängt werden soll, muss immer mit
Traversensystemen gearbeitet werden. Der Projektor darf niemals frei schwingend im Raum befestigt
werden.
Achtung:
Projektoren können beim Herabstürzen erhebliche Verletzungen verursachen! Wenn Sie Zweifel
an der Sicherheit einer möglichen Installationsform haben, installieren Sie den Projektor NICHT!
Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montagefläche mindestens die 10-fache Punktbelastung
des Eigengewichtes des Projektors aushalten kann.
Achten Sie bei der Installation des Gerätes bitte darauf, dass sich im Abstand
von mind. 0,5 m keine leicht entflammbaren Materialien (Deko, etc.) befinden.
BRANDGEFAHR!
Befestigen Sie den Projektor mit dem Hängebügel über einen geeigneten Haken an Ihrem Traversensystem.
Sichern Sie das Gerät bei Überkopfmontage immer mit einem geeignetem Sicherungsseil.
Es dürfen nur Sicherungsseile gemäß DIN 56927, Schnellverbindungsglieder gemäß DIN 56926, Schäkel
gemäß DIN EN 1677-1 und BGV C1 Kettbiner eingesetzt werden. Die Fangseile, Schnellverbindungsglieder,
Schäkel und Kettbiner müssen auf Grundlage der aktuellsten Arbeitsschutzbestimmungen (z. B. BGV C1,
BGI 810-3) ausreichend dimensioniert sein und korrekt angewendet werden.
Bitte beachten Sie:
Bei Überkopfmontage in öffentlichen bzw. gewerblichen Bereichen ist eine Fülle von
Vorschriften zu beachten, die hier nur auszugsweise wiedergegeben werden können. Der Betreiber muss
sich selbständig um die Beschaffung der geltenden Sicherheitsvorschriften bemühen und diese einhalten!
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Installation und unzureichende
Sicherheitsvorkehrungen verursacht werden!
Hängen Sie das Sicherungsseil in dem Fangseilloch im Hängebügel ein und führen Sie es über die Traverse
bzw. einen sicheren Befestigungspunkt. Hängen Sie das Ende in dem Schnellverschlussglied ein und ziehen
Sie die Sicherungsmutter gut fest.
Der maximale Fallabstand darf 20 cm nicht überschreiten.
Ein Sicherungsseil, das einmal der Belastung durch Absturz ausgesetzt war oder beschädigt ist, darf nicht
mehr als Sicherungsseil eingesetzt werden.
Der Scheinwerfer darf nur innerhalb der zulässigen Betriebsbrennlage betrieben werden. Bitte achten Sie
darauf, den Neigungswinkel nur innerhalb der folgenden Grenzen einzustellen: