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Es ist
verboten
, in das Becken die folgenden explosiven und
entzündbaren Substanzen einzusetzen:
•
Produkte, die nach den EU-Richtlinien mit einem
Sicherheitssymbol oder einer Sicherheitsanweisung R 1-R 9,
Kennzeichnung E, F+, F, O oder R 10, R 11 oder R 12 für
entzündliche Stoffe versehen sind.
Die Verwendung mit einer entzündlichen Flüssigkeit (maximal 1 Liter)
ist unter der Bedingung zulässig, dass die allgemeinen
Sicherheitsanweisungen beachtet und die folgenden Richtlinien
eingehalten werden:
- Die Arbeiten müssen in einem gut belüfteten Bereich, in einem
getrennten Behälter (z. B. Glasbecher) durchgeführt werden, der
selbst in einem mit einer nicht entzündlichen Flüssigkeit (
Reinigungsmittel) gefüllten Becken steht.
8.2
Einschränkungen bei der Verwendung von wässrigen
Produkten
Keine säurehaltigen wässrigen Produkte (pH unter 7) verwenden, in
denen Fluoridionen (F
-
), Chloride (Cl
-
) oder Bromide (Br
-
) mit den
Unreinheiten der Objekte oder mit dem Reinigungsprodukt in Kontakt
kommen. Sie tragen zu einer schnellen Beschädigung des Beckens
bei und führen zu seiner Korrosion.
Es gibt andere Reinigungsmittel, die je nach Grad ihrer Konzentration
oder Temperatur den Edelstahl des Beckens beschädigen können:
Salpetersäure, Schwefelsäure, Formylsäure, Fluorwasserstoffsäure
(auch verdünnt).
Gefahr von Beschädigung des Geräts: Alkalihaltige
Reinigungslösungen (KOH und/oder NaOH) über 0,5 %
Gewichtsanteil dürfen im Ultraschallbecken nicht verwendet werden.
Diese Anwendungsbeschränkungen im Ultraschallbecken gelten
auch, wenn die oben genannten Zusammensetzungen als
Rückstände in wässrigen Reinigungsmitteln (besonders in
destilliertem Wasser) zu finden sind.
Wenn Sie mit den oben genannten Lösungen arbeiten, müssen Sie den
hierfür vorgesehenen Behälter verwenden (als Zubehör verfügbar).
Auf der anderen Seite betreffen diese Einschränkungen alle im
Handel verkauften Reinigungs- und Desinfektionsprodukte, die die
beschriebenen chemischen Zusammensetzungen enthalten.
Beachten Sie die vom Hersteller genannten Verbote und
Sicherheitsvorschriften in Bezug auf chemische Produkte
(z. B. Tragen von Brillen, Handschuhen, R- und S-Sätze).
Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Vertreiber.
Ausnahme
Säuren und
Reinigungsmittel
Rückstände
Behälter für die
Behandlung der Säuren
Desinfektionsprodukte
Sicherheitsvorschriften