5
5 x 4²
5 x 6²
5 x 10²
12
15
18
21
24
4
Heiz-
leistung
in kW
Anschluss an
400V 3N AC
Absicherung
A
3 x 25
3 x 35
3 x 50
Mindestquerschnitt der
Netzzuleitung in mm²
Erforderliche Heizleistungen und Anschlusswerte
Kabinengröße in m³ (Grundlage Fertigung nach RAL für Kabinen in Gebäuden)
4-6 6-8 7-10 9-14 14-18 18-25 24-30 24-34 35-40 40-50 50-65 65-75
5 x 4²
5 x 6²
5 x 10²
12
15
18
21
24
4
Heating
capacity
in kW
Connection to
400V 3N AC
3 x 35
3 x 50
Required heating capacity and connected loads
Cabin size in m
3
(Basis: Manufacture in accordance with RAL for Cabins in
Buildings)
4-6 6-8 7-10 9-14 14-18 18-25 24-30 24-34 35-40 40-50 50-65 65-75
deutsch/english
Fuse
A
3 x 25
minimum diameters
mains connection in mm²
Hinweise zur Entsorgung alter Elektro- und Elektronikgeräte
(§ 9 Abs. 2 ElektroD i. V. § 100 Abs. 3)
- Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgabe (1) nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall
gegeben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist auf die Notwendigkeit der
getrennten Sammlung hin.
- Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür
vorgesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu geben.
- In Deutschland sind Sie gesetzlich (2) verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Alt-
geräte aus privaten Haushalten ihres Gebietes für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Möglicherweise holen die rechtli-
chen Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den privaten Haushalten ab.
- Bitte informieren Sie sich über Ihren lokalen Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.
(1) Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.Januar 2003 über Elektro- und Elektronik- Altgeräte.
(2) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
(Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG) vom 16. März 2005.