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Hinweis
Ableitstrom bei Saunaheizgeräten
Bei der Installation von Saunaheizgeräten ist die DIN VDE
0100 Teil 703 zu beachten!
Diese Norm macht in Ihrer neuesten Ausgabe, gültig seit
Juni 1992, unter Änderungen Absatz (f) folgende Aussa-
ge; Zitat:
Die Forderung nach Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen für
Betriebsmittel der Schutzklasse I als Alternative zur Schutz-
kleinspannung ist entfallen.
Die EN 60335-1 DIN VDE 0700 Teil 1 vom Januar 2001
besagt unter Absatz 13 folgendes; Zitat:
Der Ableitstrom darf bei Betriebstemperatur folgende
Werte nicht überschreiten:
- bei ortsfesten Wärmegeräten der Schutzklasse I 0,75
mA; oder 0,75 mA je kW
Bemessungsaufnahme des Gerätes, je nachdem, wel-
cher Wert größer ist, mit einem Höchstwert von 5 mA.
Sollte jedoch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI-
Schutzschalter) eingebaut werden, so ist darauf zu ach-
ten, dass keine weiteren elektrischen Verbraucher über
diesenFI-Schutzschalter abgesichert werden.
Nach dem heutigen Stand der Technik können noch kei-
ne Rohrheizkörper für Saunaöfen hergestellt werden, die
aus der Umgebungsluft keine Feuchte an den Enden an-
ziehen. Dadurch kann beim Aufheizen ein kurzzeitig er-
höhter Fehlerstrom auftreten.
Sollte also bei Inbetriebnahme der FI-Schutzschalter aus-
lösen, muss die elektrische Installation nochmals über-
prüft werden.
Es ist jedoch auch möglich, dass sich die Magnesiumoxid-
füllung in den Heizstäben beim Lagern oder Transport mit
Feuchte aus der Umgebungsluft angereichert hat und nun
beim Aufheizen zum Auslösen des FI-Schutzschalters führt.
Dies ist ein physikalischer Vorgang und kein Fehler des
Herstellers.
In diesem Fall muss der Ofen von einem Fachmann unter
Aufsicht aufgeheizt werden, wobei der Schutzleiter nicht
angeklemmt ist. Nachdem die Feuchte nach ca. 10 min.
aus den Heizstäben entwichen ist, muss der Ofen wieder
mit dem Schutzleiter verbunden werden!
Sollte der Saunaofen über längere Zeit nicht benutzt wer-
den, so empfehlen wir ein Aufheizen ca. alle 6 Wochen,
damit sich die Heizstäbe nicht mit Feuchte anreichern
können.
Für den ordnungsgemäßen Anschluss der Heizgeräte ist
der Elektroinstallateur verantwortlich und somit ist eine
Haftung durch den Hersteller ausgeschlossen!
Gewährleistung
Die Gewährleistung wird nach den derzeit gültigen ge-
setzlichen Bestimmungen übernommen.
Herstellergarantie
- Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des Kauf-
belegs und dauert grundsätzlich 12 Monate.
- Garantieleistungen erfolgen nur dann, wenn der zum
Gerät gehörige Kaufbeleg vorgelegt werden kann.
- Bei Änderungen am Gerät, die ohne ausdrückliche
Zustimmung des Herstellers vorgenommen wurden,
verfällt jeglicher Garantieanspruch.
- Für Defekte, die durch Reparaturen oder Eingriffe von
nicht ermächtigten Personen oder durch unsachge-
mäßen Gebrauch entstanden sind, entfällt ebenfalls
der Garantieanspruch.
- Bei Garantieansprüchen ist sowohl die Seriennummer
sowie die Artikelnummer zusammen mit der Geräte-
bezeichnung und einer aussagkräftigen Fehler-
beschreibung anzugeben.
- Diese Garantie umfasst die Vergütung von defekten
Geräteteilen mit Ausnahme normaler Verschleiß-
erscheinungen.
Bei Beanstandungen ist das Gerät in der Original-
verpackung oder einer entsprechend geeigneten Verpa-
ckung (ACHTUNG: Gefahr von Transportschäden) an un-
sere Service-Abteilung einzuschicken.
Senden Sie das Gerät stets mit diesem ausgefüllten Ga-
rantieschein ein.
Eventuell entstehende Beförderungskosten für die Ein-
und Rücksendung können von uns nicht übernommen
werden.
Außerhalb Deutschlands wenden Sie sich im Falle eines
Garantieanspruches bitte an Ihren Fachhändler. Eine di-
rekte Garantieabwicklung mit unserem Servicecenter ist
in diesem Fall nicht möglich.
Inbetriebnahme am:
Stempel und Unterschrift des
autorisierten Elektroinstallateurs:
"
Achtung!
Sehr geehrter Kunde,
nach den gültigen Vorschriften ist der elektrische An-
schluss des Saunaofens sowie der Saunasteuerung nur
durch einen Fachmann eines autorisierten Elektrofach-
betriebes zulässig. Wir weisen Sie daher bereits jetzt
darauf hin, dass im Falle eines Garantieanspruches eine
Kopie der Rechnung des ausführenden Elektrofach-
betriebes vorzulegen ist.