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Allgemeine
Sicherheitshinweise
Verkehrssicherheit
Laut Vorschriften der StVZO müssen EBIKEs wie
Fahrräder folgenden gesetzlichen Mindestanforder-
ungen entsprechen:
•
Zwei voneinander unabhängig funktionsfähige
Bremsen
•
Eine hell tönende Glocke
•
Dynamo (Nennspannung 6V und Nennleistung
3 Watt) mit Prüfzeichen „K - - - “,
•
Vorne eine Lampe mit weißem Licht
•
Einen weißen reflektierenden Frontstrahler
•
Hinten ein Rücklicht mit rotem Licht, angebracht
höher als 25cm über der Fahrbahnoberfläche
•
Einen roten Rückstrahler, nicht höher als 60cm
über der Fahrbahn
•
Einen roten großflächigen Rückstrahler mit dem
Buchstaben Z
•
Pedalen mit nach vorn und hinten wirkenden
gelben Rückstrahlern mit Prüfzeichen
„K - - - “ .
•
Je zwei gelbe reflektierende Strahler in Vorder-
rad und Hinterrad oder weiße reflektierende
Seitenstreifen vorn und hinten an Reifen bzw .
Felgen .
•
Jedes Teil der Beleuchtungseinrichtung muss
mit dem Prüfzeichen „K - - - “ gekennzeichnet
sein .
Denken Sie daran:
•
Funktionsprüfung vor jeder Fahrt!
•
Verbogene sicherheitsrelevante Teile, wie Rah-
men, Gabel, Lenker, Tretkurbel, Sattelstützen,
Schutzblechstreben und Pedale keinesfalls
richten, sondern umgehend austauschen .
Es besteht Bruchgefahr!
•
Nur Originalersatzteile verwenden!
Achtung!: Durch unsachgemäße Reparaturen
entstehen Gefahren für den Benutzer und der
Sachmängelhaftungsanspruch erlischt!
Richtiges Verhalten im Straßenverkehr
•
Benutzen Sie, sofern vorhanden, Radfahrwege .
•
Fahren Sie immer ganz rechts, überholen Sie
links .
•
Vor jedem Abbiegen geben Sie deutlich mit
ausgestrecktem Arm Zeichen .
•
Fahren Sie immer in der vorgegebenen
Fahrtrichtung .
•
Passen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit den
Witterungsbedingungen an, eine nasse
Fahrbahn verlängert Ihren Bremsweg!
•
Nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen
nur mit eingeschalteter Beleuchtung fahren .
•
Nehmen Sie Rücksicht auf Pflanzen und Tiere,
falls Sie abseits der Straße fahren .
•
Schützen Sie Ihren Kopf, indem Sie einen ge-
prüften EBIKE-Helm (nach DIN-EN 1078) tragen!
•
Beim EBIKE-fahren keine Musik über Kopfhörer
(z .B . Walkman, MP3-Player) empfangen!
•
Tragen Sie zweckmäßige Kleidung (enge Bein-
kleider, ggf . Hosenklammern, festes Schuhwerk),
bei Dunkelheit und ungünstiger Witterung reflek-
tierende Kleidung .
•
Bei weiten Röcken und langen Mänteln nur mit
Mantelschoner fahren .
•
Achtung:
Bei Nässe lässt die Wirkung von
Bremsen und Dynamo nach! Stellen Sie Ihre
Fahrweise darauf ein .
Unfallgefahren:
Freihändig Fahren und das Anhängen an andere
Fahrzeuge ist lebensgefährlich und verboten.
Nebeneinander Fahren behindert den Verkehr,
vermeiden Sie es deshalb.
Nie zu zweit auf einem EBIKE fahren
(Ausnahme: Mitführen eines Kindes auf
speziellem Kindersitz, beachten Sie das
zulässige Gesamtgewicht von 120 kg).
Sorgfältiger Umgang mit dem EBIKE
•
Vor dem Transport des EBIKEs am oder auf
dem Auto alle Teile, die sich durch den Trans-
port lösen können (Akku, Werkzeugtasche,
Gepäckkörbe, Gepäcktaschen, Pumpen,
Kindersitze etc .) entfernen!
•
Belastung des EBIKEs
•
Die zulässige Gesamtbelastung (Fahrer und
Gepäck) für das EBIKE beträgt 120kg .
•
Die zulässige Belastung des Gepäckträgers
entnehmen Sie bitte dem auf dem Gepäckträger
angegebenen Wert .
•
Ist Ihr EBIKE mit einem Frontkorb ausgestattet
so beträgt die zulässige Zuladung hier 5kg .
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