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acht, dass dadurch die Ausmündung nicht verengt wird, und dass die Abdeckung
so gestaltet ist, dass sie bei Wind die Abfuhr der Rauchgase nicht behindert,
sondern fördert.
Vor allem, wenn der Rauchkanal durch ungeheizte Räume läuft oder Außenwän-
de hat, ist eine zusätzliche Isolierung wichtig. Metallene Schornsteine, oder
Schornsteinteile außerhalb der Wohnung müssen stets in doppelwandig isolier-
ten Rohren ausgeführt sein. Jener Teil des Schornsteins, der sich außerhalb am
Dach befindet, muss immer isoliert sein.
Der Schornstein muss ausreichend hoch sein (mindestens 4 Meter), und in einen
Bereich münden, der nicht durch umliegende Gebäude, nahe gelegene Bäume
oder andere Hindernisse gestört wird. Als Faustregel gilt: 60 cm ober dem Dach-
first. Wenn der Dachfirst mehr als 3 Meter vom Schornstein entfernt ist, sehen
Sie sich die Abmessungen an, die in untenstehender Abbildung angegeben sind.
Abhängig von eventuell nahe gelegenen Gebäuden und/oder Bäumen muss der
Schornstein höher sein.
3.1.2. Lüftung des Raumes
Die Verbrennung von Holz, Kohlen oder Gas verbraucht Sauerstoff. Es ist also von
großer Bedeutung, dass der Raum, in dem das Gerät montiert wurde, ausreichend
gelüftet oder ventiliert wird. Bei einer unzureichenden Lüftung kann die Verbren-
nung gestört werden, und kann die fehlerlose Abfuhr der Rauchgase durch den
Schornstein nicht mehr garantiert werden, mit möglichen Rauchausdünstungen im
Wohnraum zur Folge. Platzieren Sie nötigenfalls ein Lüftungsgitter, das die Zufuhr
von frischer Luft garantiert. Diese Vorkehrung ist sicher nötig bei gut isolierten Räu-
men, wenn eine mechanische Lüftung vorhanden ist. Geben Sie auch auf andere
Luftverbraucher acht, die sich im selben Raum oder in der Wohnung befinden; wie
beispielsweise ein anderes Heizgerät, ein Dunstabzug, ein Trockner oder ein Bade-
zimmerventilator. Verwenden Sie diese Geräte nicht, wenn der Kamin brennt, oder
sorgen Sie für eine zusätzliche Luftzufuhr für diese Geräte.
3.1.3. Fussboden, Wände
Sehen Sie einen ausreichenden Abstand zwischen dem Gerät und brennbaren Materi-
alien, wie beispielsweise hölzernen Wänden oder Möbeln vor. Für freistehende Gerä-
te muss dieser Abstand mindestens 40 cm betragen. Das aufstellen der Feuerstätte
is nur bei ausreichender Tragfähigkeit der Aufstellfläche möglich. Bei unzureichen-
der Tragfähigkeit müssen geeignete Massnahmen (z.B. Platte zur Lastverteilung)
getroffen werden, um diese zu errichen.
Ein brennbarer Fußboden muss mit einer feuerfesten Schutzplatte ausreichend ge-
gen Wärmeabstrahlung geschützt werden. Ein Fußbodenbelag muss mindestens 80
cm vom Feuer entfernt sein.
min 1 m
höhste Punkt des Dachs
innerhalb Abstand von 3 m.
3 m
min 0.5 m
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