00046217.DOC, Version 1.2
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Dieses Gerät darf nur in einer Höhenlage zwischen -20 und 2000 m über NN betrieben werden.
Dieser Verstärker darf nur auf einen festen, ebenen, rutschfesten, erschütterungsfreien, schwingungsfreien
und feuerfesten Untergrund aufgestellt werden.
Bitte beachten Sie:
Beim Einsatz dieses Geräts in öffentlichen bzw. gewerblichen Bereichen ist eine Fülle
von Vorschriften zu beachten, die hier nur auszugsweise wiedergegeben werden können. Der Betreiber
muss sich selbständig um Beschaffung der geltenden Sicherheitsvorschriften bemühen und diese einhalten!
Die Montagehöhe des Geräts darf niemals 100 cm überschreiten.
ACHTUNG!
Dieses Gerät darf niemals auf eine andere Lautsprecherbox aufgestellt werden -
Lebensgefahr durch herabstürzende Boxen!
ACHTUNG!
Dieses Gerät darf niemals fliegend aufgehängt werden - Lebensgefahr durch herab-
stürzende Boxen!
Nehmen Sie das Gerät erst in Betrieb, nachdem Sie sich mit seinen Funktionen vertraut gemacht haben.
Lassen Sie das Gerät nicht von Personen bedienen, die sich nicht mit der Anlage auskennen. Wenn
Anlagen nicht mehr korrekt funktionieren, ist das meist das Ergebnis von unsachgemäßer Bedienung!
Dieser Verstärker ist nicht für den harten Road-Einsatz gedacht. Das Gerät ist nur für den gelegentlichen
Transport geeignet. Beim Transport muss das Gerät vorsichtig und ruckfrei bewegt werden.
Verstärker dürfen nicht fliegend mit Krananlagen befördert werden.
Das Ablegen oder Stapeln schwerer Gegenstände auf dem Verstärker ist nicht zulässig.
Verstärker dürfen niemals von Personen bestiegen werden.
Reinigen Sie das Gerät niemals mit Lösungsmitteln oder scharfen Reinigungsmitteln, sondern verwenden
Sie ein weiches und angefeuchtetes Tuch.
Beachten Sie bitte, dass eigenmächtige Veränderungen an dem Gerät aus Sicherheitsgründen verboten
sind.
Wird das Gerät anders verwendet als in dieser Bedienungsanleitung beschrieben, kann dies zu Schäden am
Produkt führen und der Garantieanspruch erlischt. Außerdem ist jede andere Verwendung mit Gefahren, wie
z. B. Kurzschluss, Brand, elektrischem Schlag, Gehörschäden etc. verbunden.
3.1 Rechtliche Hinweise
Beim Betreiben einer Beschallungsanlage lassen sich Lautstärkepegel erzeugen, die zu Gehörschäden
führen können. Nach DIN 15905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine
Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.
Bitte beachten Sie für den Themenkomplex "Lärm bei Veranstaltungen" die folgenden Rechtsgrundlagen:
Strafgesetzbuch § 223 ff:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb
http://www.umweltdaten.de/laermprobleme/talaerm.pdf
DIN 15905-5:
Arbeitsstättenverordnung § 15
http://www.lfas.bayern.de/vorschriften/verordnungen/a_z/arbstaettv.htm
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B3:
VDI-Richtlinie: VDI 2058 Blatt 2:
Durch hohe Lautstärken hervorgerufene Gehörschädigungen können den Tatbestand der Körperverletzung
erfüllen und strafrechtlich verfolgt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter für die Einhaltung von bestimmten Lärmpegeln verantwortlich ist.
Wird dieser Lärmpegel überschritten, muss evtl. die Veranstaltung abgebrochen werden.