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1811_MO_1012_DE_GB_063061
4.
Stützrohr mit innenliegender HVI
®
Leitung
(nicht HVI
®
long-Leitung)
Die innen verlegte
HVI
®
Leitung
im Stützrohr (Art.-Nr. 819 320, 819 420 ,819 322, 819 422,
819 323, 819 423 oder 819 321, 819 324, 819 325, 819 425, 819 360, 819 361, 819 362) wird typisch
bei optisch optimierten Montagestandorten eingesetzt.
Vor der Montage des Stützrohres ist die vorkonfektionierte
HVI
®
Leitung
in das Stützrohr einzuführen.
Die nachfolgenden Montageschritte sind zu beachten:
Montage bei Verwendung von Fangspitzen Ø 10 mm:
■
HVI
®
Leitung
in das Stützrohr
so einführen (evtl. leicht drehen), dass der Gewindeanschluss
(M10) aus dem Stützrohrkopf herausragt.
■
Kontermutter (M10) auf Gewindebolzen fest aufschrauben.
■
Sechskantverbinder (M10/M10 Fase oben angeordnet) mit Kontermutter fest verbinden.
■
Fangspitze mit Sechskantverbinder verschrauben und kontern.
Montage bei Verwendung von Fangstangen Ø 16/10 mm:
■
HVI
®
Leitung
in das Stützrohr so einführen (evtl. leicht drehen), dass der Gewindeanschluss
(M10) aus dem Stützrohrkopf herausragt.
■
Fangstange mit Innengewinde M10 fest auf den Gewindeanschluss der
HVI
®
Leitung
aufschrauben.
■
Seitliche Arretierungsschraube M8 festziehen (10 Nm).
Der innenliegende PA-Anschluss ist mit einer UV-beständigen Leitung (6 mm
2
) herausgeführt. Diese
Leitung ist mit einem Kabelschuh (Bohrung Ø 8,4 mm) abgeschlossen. Gegebenenfalls kann diese
Leitung gekürzt oder verlängert werden. Diese Leitung muss mit dem Potentialausgleich verbunden
werden (Bild 9 Seite 12).
5.
Leitungsverlegung
Die
HVI
®
Leitung
muss in ihrem gesamten Leitungsverlauf im Schutzbereich einer Fangeinrichtung
des Äußeren Blitzschutzes verlegt werden (siehe Bild 7, Seite 10). Sie darf im gesamten Leitungsverlauf
nicht mit Blitzspannung behafteten Teilen der Fangeinrichtung, Ableitung oder Gebäudekon-
struktionsteilen (siehe Bild 3, Seite 5 und Bild 14, Seite 18) in Verbindung kommen.
Von dieser Festlegung kann abgewichen werden, wenn der Trennungsabstand "s" am Kreuzungspunkt
der
HVI
®
Leitung
mit dem Blitzspannung behafteten Teil (Fangeinrichtung, Attika oder Ableitung)
≤
0,35 m (in Luft) oder
≤
0,7 m (im festen Baustoff) ist. In diesem Fall ist eine Verbindung zwischen
dem Mantel der
HVI
®
Leitung
und dem Blitzspannung behafteten Teil zulässig (rückwärtige
Spannungsfestigkeit).
Die
HVI
®
Leitung
muss bei der Verlegung nach dem Bereich Endverschluss in Abständen von
≤
1m
befestigt werden.
Die Befestigungsschrauben der metallenen Leitungshalter sind mit max. 5 Nm anzuziehen, die
Befestigungsschrauben der Kunststoff-Leitungshalter mit max. 2 Nm.
Wird die
HVI
®
Leitung
in der baulichen Anlage verlegt, sind bauseits festgelegte Schutzmaßnahmen
z.B. Brandschottungen zu beachten.