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Abschnitte mit Gegenneigung sind nicht zulässig;
die Rauchgaskanäle müssen über ihre gesamte Länge einen Durchmesser haben, der nicht geringer sein darf als der des
Auslassrohranschlusses des Geräts; Querschnittsänderungen sind gegebenenfalls nur an der Einlassöffnung zum Schornstein zulässig;
sie müssen so installiert werden, dass die Bildung von Kondensat begrenzt und dessen Austreten aus den Dichtungen verhindert wird;
ihr Abstand von brennbaren Materialien darf nicht geringer sein als in der Produktbestimmung angegeben;
der Rauchgaskanal/die Rauchgasleitung muss die Entfernung des Rußes erlauben sowie auskehrbar und inspizierbar sein, entweder
nach Demontage oder über Inspektionsöffnungen, wenn er nicht vom Innern des Geräts aus zugänglich ist.
ZusäTZLIChe VOrsChrIFTeN FÜr geräTe MIT eLeKTrOgebLäse FÜr DeN rAuChgAsAussTOss
Bei allen Wärmeerzeugern, die mit Elektrogebläse für den Rauchgasausstoß ausgestattet sind, sind die folgenden Anweisungen zu beachten:
Horizontale Abschnitte müssen eine Neigung von mindestens 3% nach oben haben
Die Länge des horizontalen Abschnitts muss so gering wie möglich sein, auf keinen Fall länger als 3 Meter.
Die Anzahl an Richtungswechseln, einschließlich dessen, der durch den Einsatz des T-Stücks entsteht, darf höchstens 4 betragen.
Im 90°-Bogen
abgelagerte Asche
Im 90°-Bogen
abgelagerte
Asche
Installation mit innerem
schornstein
Schutz vor Regen
und Wind
Schutz vor
Regen und Wind
Wärmegedämmter
Schornstein
Wärmegedämmtes
Kondensatschutz-
T-Stück mit
Inspektionsdeckel
Kondensatschutz-
T-Stück mit
Inspektionsdeckel
Wärmegedämmter
Schornstein
Installation mit innerem - äußerem
schornstein
| DeuTsCh
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