Abb. A Bestandteile des Auffanggurts
1. D-Ring am Rücken oder ggf. zwei Gewebeösen im Brustbereich für Anschluss an Fallschutzsysteme nach EN 355, EN 353-1/-2, EN 360. Die Befestigungspunk-
te für diese Produkte sind am Auffanggurt mit „A” markiert.
2. Verstellbare Beingurtsperre
3. Verstellbarer Brustgurt
4. Einstellbare Schultergurte
5. Beingurte
6. Zwei seitliche D-Ringe zum Anschluss ans Stützsysteme nach EN 358. Gilt für Auffanggurte mit Bauchgurt.
7. Gurtschloss (falls vorhanden)
Abb. B
1. Schlosseinstellung
2. Geschlossen
3. Öffnen
Abb. C: Anlegen des Auffanggurts
1. D-Ring am Rückenteil des Auffanggurts fassen, um die Einzelgurte zu ordnen.
Falls Bein-, Brust- oder Bauchgurtschnallen geschlossen sind: öffnen Sie diese.
2. Schultergurt fassen und Auffanggurt wie eine Jacke überziehen.
3. Brustriemen mittels Schnalle verbinden.
4. Beingurte mit entsprechender Schnalle verbinden. Die Beingurte sind so einzustellen, dass sie dicht an den Beinen anliegen. .
(Gurte müssen straff sitzen, so dass man Finger, aber nicht die Hand zwischen Gurt und Bein schieben kann).
5. Falls der Auffanggurt mit verstellbaren Schulterriemen ausgerüstet ist: stellen
Sie diese so ein, dass sie dicht anliegen, jedoch ohne einzuschneiden.
6. Brustgurt so einstellen, dass die Schulterriemen nicht lose hängen.
7. Falls der Auffanggurt mit einem Bauchgurt ausgerüstet ist: spannen Sie diesen
mit Hilfe des Schlosses. Damit ist der Auffanggurt korrekt eingestellt.
Abb. D
Die für die Fallsicherung nach EN 361 zulässigen Befestigungspunkte am Auffanggurt sind D-Ring
am Rücken bzw. zwei Gewebeösen im Brustbereich.
Auffanggurt nach EN-361, EN-358
GEBRAUCHSANWEISUNG
HINWEIS!
Vor dem Verwenden der Ausrüstung ist die Gebrauchsanweisung
durchzulesen!
Der Auffanggurt ist nach EN 361 (Fallsicherung) und ggf. nach EN 358 (Bauchgurt)
getestet und zertifiziert. Gefertigt aus 45 mm breitem Polyesterband mit Metallsperre und
– bei einigen Modellen – Schnellverriegelung aus Polyamid, um die Brustgurte zusam-
menzuhalten. Der Auffanggurt darf nur an folgende Teile angeschlossen werden (siehe
EN 363:2008): Fallstopplina, Falldämparlina, Fallskyddsblock eller Glidlås/Vagn för fasta
installationer. Diese Befestigungspunkte werdem mit Etikett „A” markiert (bei Anwendung
von Fallsicherung). Diese Punkte sind D-Ring am Rücken oder im Brustbereich, ggf.
zusammen mit den beiden Bandösen im Brustbereich. Nur ein Ganzkörper-Auffanggurt
nach EN 361 kann den Körper in einem Fallsicherungssystem aufrecht halten. Falls der
Auffanggurt mit Bauchgurt (EN 358) ausgerüstet ist, dürfen die beiden seitlichen D-Ringe
des Bauchgurts nur für das Sicherheitsseil verwendet werden. Eine Befestigung nur am
Bauchgurt gilt nicht als Fallschutzsystem!
Vorsicht!
Arbeit in großer Höhe erfordert nach EN 365 die volle Gesundheit
des Anwenders, Ausbildung für den Gebrauch der Ausrüstung sowie Kenntnis der
potenziellen Gefahren. Vor der Arbeit in großer Höhe ist ein Evakuierungsplan für einen
eventuellen Absturz und ein Hängenbleiben des Angeseilten im Auffanggurt zu erstellen.
Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte an den Vertragshändler oder den Hersteller.
Vorsicht!
Vor Inbetriebnahme des Produkts ist eine Anpassung (Feineinstellung)
vorzunehmen. Diese erfolgt an einem sicheren Platz, um korrekte Größe, ausreichenden
Verstellbereich sowie akzeptables Komfortniveau für die auszuführende Arbeit zu
gewährleisten.
Vorsicht!
Der Auffanggurt darf nicht modifiziert oder mit anderem Zubehör (außer dem
Zubehör des Herstellers) umgerüstet werden. Reparaturen oder Austausch von Teilen
dürfen nur vom Hersteller vorgenommen werden.
Vorsicht!
Der Auffanggurt dient nur der persönlichen Sicherheit des Anwenders.
Jede andere Verwendung ist unzulässig. Jeder Anwender sollte nach Möglichkeit über
einen persönlichen Auffanggurt verfügen (siehe Norm EN 365 hinsichtlich persönlicher
Sicherheitsausrüstung). Vor der Anwendung ist die Ausrüstung einer Sichtprüfung zu
unterziehen.
Vorsicht!
Bei Inanspruchnahme des Systems nach Norm EN 363 muss der Anwender
mit Funktion und Gebrauch der Komponenten einverstanden sein. Im Zweifelsfalle sind
Vertragshändler oder Hersteller zu verständigen.
Vor dem Gebrauch: Kontrollieren Sie sorgfältig Material und Funktion der Ausrüstung.
Achten Sie auf eventuellen Gurtbruch, verschlissene Nähte, Risse, Materialverfärbung
sowie auf Schäden an D-Ringen bzw. Schloss und auf die Funktion der Schnallen.
Vorsicht!
Bei Fehler an der Ausrüstung, welche die Sicherheit beeinträchtigen können,
ist das Produkt unverzüglich auszutauschen. Im Zweifelsfalle sind Vertragshändler oder
Hersteller zu verständigen.
Vorsicht!
Nach einem Absturz ist das Produkt unverzüglich auszusortieren und
auszutauschen.
Vorsicht!
Vor dem Einsatz des Fallschutzsystems muss der Anschlagpunkt nach
EN 795 genehmigt sein bzw. einer Stoßkraft von 12 kN standhalten können. Der
Anschlagpunkt sollte sich möglichst direkt über dem Anwender befinden. Die Arbeit ist
so auszuführen, dass Fallstrecke und Fallrisiko minimiert werden. Seitliche Bewegungen
(Pendeln) mit dem Seil, wobei ein Kollisionsrisiko mit einem Gegenstand oder einer
Wand besteht, sind zu vermeiden.
Vorsicht!
Die Mindestbruchlast der Ausrüstung beträgt 15 kN.
Vorsicht!
Unter dem Arbeitsplatz muss sich – im Falle eines Absturzes mit Falldämpfer
– ein Freiraum von mindestens 6 m befinden! Dabei sind die Länge des Falldämpfers (im
voll ausgedehnten Zustand), die Körperlänge des Arbeiters, die Position des Veranke-
rungspunktes sowie die Länge des Falldämpferseils zu berücksichtigen.
Vorsicht!
Während der Arbeit in einem Auffanggurt ist größte Vorsicht zu wahren.
Falls die betreffende Person bewusstlos in einem Auffanggurt hängt, ist äußerste Eile bei
der Entlastung dieser Person geboten. Eine Kenntnis der vorschriftsmäßigen „Rettung
abgestürzter Personen” ist daher erforderlich! Das „Hängetrauma”, in dem sich die
abgestürzte Person befindet, ist lebensgefährlich. Es ist dafür zu sorgen, dass die Arbeit
im Auffanggurt nie allein erfolgt. Für die Arbeit sollte man außerdem ausgeruht sein,
man sollte sich während der Arbeit ausreichend Bewegung verschaffen und man sollte
korrekt gekleidet sein.
HINWEIS!
Kontrollieren Sie regelmäßig die Schnallen und deren korrekte Einstellung
während der Anwendung (EN 358).
HINWEIS!
Material bzw. Funktion der Fallsicherung können durch folgende Faktoren
oder Vorgänge beeinträchtigt werden: extrem hohe Temperaturen, Chemikalien, Strom,
Abrieb, Ablängen, Verschleiß durch scharfe Kanten sowie Unwetter.
HINWEIS!
Die Ausrüstung ist in einem trockenen, dunklen und gut belüfteten Raum zu
verwahren. Seile und Gurte werden über weiche Schlauchaufhänger gehängt. Während
des Transports wird die Ausrüstung in dafür vorgesehenen Koffern bzw. Transportboxen
verwahrt.
HINWEIS!
Unsere Fallschutzprodukte sind sämtlich mit Etiketts gekennzeichnet. Auf
dem Etikett befinden sich Name des Herstellers, Produktname, Modellbezeichnung, Se-
riennummer, Fertigungsdatum, EN-Norm sowie die Nummer des Zertifizierungsinstituts.
HINWEIS!
Maximale Lebensdauer des Produkts ist 10 Jahre ab Fertigungsdatum.
Verschleiß und unsachgemäße Verwendung können die Lebensdauer verkürzen. In
folgenden Fällen darf das Produkt nicht weiter verwendet werden: Bei Ätzschäden,
Fadenbruch, abgeschnittenen Gurtkanten, Verfärbung der Gurte, grobem Verschleiß,
rostigen Metallteilen sowie bei mangelhafter Funktion und Etikettierung.
Vorsicht!
Bei beabsichtigtem Export des Produkts muss der Vertragshändler für eine
Übersetzung der Gebrauchs-, Wartungs- und Inspektionsanweisung in die betreffende
Sprache sorgen.
WARTUNG
HINWEIS!
Die Ausrüstung ist in einem trockenen, dunklen und gut belüfteten Raum
zu verwahren. Sie muss vor Dampf, scharfen Kanten, Vibrationen und Sonnenlicht
geschützt sein. Die Ausrüstung ist zur Erhaltung von Funktion und Lebensdauer zu
reinigen. Metallteile können mit Druckluft sauber geblasen werden. Schmieröl ist zu
vermeiden! Leicht verschmutzte Ausrüstung ist mit einer weichen Bürste in lauwarmem
Wasser zu reinigen. Dabei kann eine schonende Seifenlösung verwendet werden.
Stark verschmutzte Ausrüstung kann in der Waschmaschine (in einem Waschbeutel)
mit phosphatfreiem Waschmittel bei 40° gewaschen werden. Die Ausrüstung wird nass
aufgehängt und an der Luft getrocknet. Dabei darf sie nicht offenem Feuer oder einer
anderen Wärmequelle ausgesetzt sein.
INSPEKTION
Vorsicht!
Aus Sicherheitsgründen muss das Produkt mindestens einmal jährlich
abgenommen (inspiziert) werden, damit Funktion und Lebensdauer gewährleistet sind
(siehe EN 365).
HINWEIS!
Bei häufigem Gebrauch oder harter Beanspruchung der Ausrüstung muss
die Abnahme (Inspektion) öfter als oben angegeben erfolgen.
Vorsicht!
Die Abnahme ist von einem dafür zertifizierten Sachverständigen unter
genauer Befolgung der Abnahmevorschriften des Herstellers durchzuführen.
HINWEIS!
Das Kennzeichnungsetikett des Produkts muss lesbar sein!
PROTOKOLL
Jede Komponente des Fallsicherungssystems muss nach EN 363:2008 protokolliert
werden. Das Protokoll ist mindestens einmal jährlich von der zuständigen Person
auszufüllen. (Siehe Ausrüstungsprotokoll auf letzter Seite).
REPARATUREN
Eine Reparatur des Produkts darf nur durch den Hersteller erfolgen.
EU-Baumusterprüfung erstellt von:
SP - Sveriges Tekniska Forskningsinstitut
Postfach 857
SE-501 15 BORÅS
Schweden
www.sp.se
Zuständigkeitsnr. 0402
DE
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