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18. Entsorgung
a) Allgemein
Entsorgen Sie das unbrauchbar gewordene Produkt gemäß den geltenden gesetz-
lichen Bestimmungen.
Entnehmen Sie die eingelegten Batterien/Akkus und entsorgen Sie diese getrennt
vom Produkt.
b) Batterien und Akkus
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe aller gebrauchten
Batterien und Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehendem Symbol gekennzeich-
net, das auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweist. Die Bezeichnun-
gen für das ausschlaggebende Schwermetall sind: Cd=Cadmium, Hg=Quecksilber,
Pb=Blei (Bezeichnung steht auf Batterie/Akku z.B. unter dem links abgebildeten
Mülltonnen-Symbol).
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer
Gemeinde, unseren Filialen oder überall dort abgeben, wo Batterien/Akkus verkauft werden!
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum Umwelt-
schutz.