Reinigungsautomat
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1. Sicherheit
Dieser Abschnitt bietet einen Überblick über alle wichtigen Sicherheitsaspekte.
Zusätzlich sind in den einzelnen Kapiteln konkrete Sicherheitshinweise zur Abwendung von Gefahren gegeben und
mit Symbole gekennzeichnet. Darüber hinaus sind am Gerät befindliche Piktogramme, Schilder und Beschriftungen zu
beachten und in ständig lesbarem Zustand zu halten.
Die Beachtung aller Sicherheitshinweise ermöglicht optimalen Schutz des Personals vor Gefährdungen und
gewährleistet sicheren und störungsfreien Betrieb des Gerätes.
Das Gerät ist nach den derzeit gültigen Regeln der Technik gebaut und betriebssicher.
1.1. Allgemeines
Es können jedoch von diesem Gerät Gefahren ausgehen, wenn es von nicht fachgerecht ausgebildetem Personal,
unsachgemäß oder nicht bestimmungsgemäß verwendet wird.
Jede Person, die damit beauftragt ist, Arbeiten am oder mit dem Gerät auszuführen, muss die Bedienungsanleitung
vor Beginn der Arbeiten am Gerät gelesen und verstanden haben. Dies gilt auch, wenn die betreffende Person mit
einem solchen oder ähnlichen Geräten bereits gearbeitet hat oder durch den Hersteller geschult wurde.
Die Kenntnis des Inhalts der Bedienungsanleitung ist eine der Voraussetzungen, Personal vor Gefahren zu schützen
sowie Fehler zu vermeiden und somit das Gerät sicher und störungsfrei zu betreiben.
Zur Vermeidung von Gefährdungen und zur Sicherung der optimalen Leistung dürfen am Gerät weder Veränderungen
noch Umbauten vorgenommen werden, die durch den Hersteller nicht ausdrücklich genehmigt worden sind.
Alle Sicherheitshinweisschilder und Bedienhinweisschilder an der Maschine sind immer in einem gut lesbaren Zustand
zu halten. Beschädigte oder unlesbar gewordene Schilder sind umgehend zu erneuern.
Die in der Bedienungsanleitung angegebenen Einstellwerte bzw. -wertebereiche müssen eingehalten werden.
Dem Betreiber wird empfohlen, sich vom Personal die Kenntnisnahme des Inhalts der Bedienungsanleitung
nachweislich bestätigen zu lassen.
1.2. Transport und Lagerung
Beim Transport muss das Gerät immer ausgeschaltet und sicher befestigt sein.
Das Gerät darf nur in geschlossenen und gut belüfteten Räumen gelagert werden.
Bei Lagerung auf das Gewicht der Maschine achten.
1.3. Entsorgung / Verschrottung
Betriebsstoffe, Konservierungs- und Reinigungsmittel müssen gemäß geltender Umweltschutzbestimmungen entsorgt
werden.
Austretende Flüssigkeit auffangen und umweltgerecht entsorgen, bzw. wenn möglich aufbereiten und recyceln.
Altbatterien falls möglich dem Recyclingprozess zuführen, ansonsten gemäß geltender Umweltschutzbestimmungen
entsorgen.
Die Geräteverschrottung hat bei einer autorisierten Verschrottungsstelle zu erfolgen.
Vor der Geräteverschrottung sind folgende Bauteile/Werkstoffe zu entfernen und zu trennen sowie gemäß
Umweltschutzvorschriften gesondert zu entsorgen:
– Batterien
– Bürsten
– Kunststoffleitungen und -teile
– Elektrische und elektronische Bauteile (*)
(*) Wenden Sie sich insbesondere für die Verschrottung der elektrischen und elektronischen Bauteile an die örtliche
Werks-Niederlassung.
1.4. Verantwortung des Betreibers
Diese Bedienungsanleitung und die Bedienungsanleitungen der verbauten Komponenten sind in unmittelbarer
Umgebung des Gerätes aufzubewahren und müssen dem Installations-, Bedienungs-, Wartungs- und
Reinigungspersonal jederzeit zugänglich sein.
Das Gerät darf nur in technisch einwandfreiem und betriebssicheren Zustand betrieben werden. Sämtliche
Sicherheitseinrichtungen müssen jederzeit zugänglich sein und regelmäßig auf fehlerfreie Funktion geprüft werden.
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