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PRÜFUNG VOR DER ERSTEN
INBETRIEBNAHME
Laut bestehenden nationalen/internationalen
Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Lastaufnahmemittel
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des
Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach
Stilllegung,
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine
befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG:
Die jeweiligen Einsatzbedingun-
gen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfi ntervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fach-
werkstätten, die Original TIGRIP-Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung
(im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung)
hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksam-
keit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf
den Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der
Ausrüstung und der Tragkonstruktion hin-
sichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion
oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden
Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf Verlangen sind die Ergebnisse der Prüfun-
gen und die sachgemäße Reparaturdurchfüh-
rung nachzuweisen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um
Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen
und Gleitfl ächen sind leicht zu schmieren.
Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu
reinigen.
PRÜFUNG VOR ARBEITSBEGINN
- Das gesamte Lastaufnahmemittel ist auf
Beschädigungen, Risse oder Verformungen
hin zu überprüfen.
- Das Lastaufnahmemittel muss sich leicht-
gängig öff nen und schließen lassen.
Überprüfung der Anschlagkette
Anschlagketten müssen auf äußere Fehler,
Verformungen, Anrisse, Verschleiß und Kor-
rosionsnarben überprüft werden.
Eine gelängte oder verschlissene Kette muss
ausgetauscht werden.
GEBRAUCH DES
LASTAUFNAHMEMITTELS
Das Hebegeschirr wird am Tragmittel so weit
abgelassen, dass die Klemmen im geöff neten
Zustand bis zum Maulgrund auf das Hebegut
geschoben werden können. Dabei sind die
Klemmen so am Hebegut anzuordnen, dass
der angenommene Schwerpunkt der zu trans-
portierenden Last möglichst lotrecht unter der
Aufhängeöse des Hebegeschirrs liegt.
Durch vorsichtiges Anheben werden die
Klemmbacken gegen das Hebegut gedrückt
und es kann sicher verfahren werden. Nach-
dem der Arbeitsvorgang beendet wurde, ist
das Tragmittel soweit herunterzufahren, dass
das Lastaufnahmemittel entlastet bzw. die
Aufhängeöse völlig frei beweglich ist. Nun
können die Klemmbacken angehoben und die
Klemmen vom Hebegut genommen werden.
PRÜFUNG/WARTUNG
Laut bestehenden nationalen/internationalen
Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Lastaufnahmemittel
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des
Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach
Stilllegung,
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine
befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG:
Die jeweiligen Einsatzbedingun-
gen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfi ntervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fach-
werkstätten, die Original TIGRIP-Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung
(im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung)
hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksam-
keit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf
den Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der
Ausrüstung und der Tragkonstruktion hin-
sichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion
oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden
Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf Verlangen sind die Ergebnisse der Prüfun-
gen und die sachgemäße Reparaturdurchfüh-
rung nachzuweisen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um
Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen
und Gleitfl ächen sind leicht zu schmieren.
Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu
reinigen.
Reparaturen dürfen nur von Fachwerk-
stätten, die Original TIGRIP-Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden.
Nach einer erfolgten Reparatur sowie nach län-
gerer Standzeit ist das Lastaufnahmemittel vor
der Wiederinbetriebnahme erneut zu prüfen.
Die Prüfungen sind vom Betreiber zu
veranlassen.
TRANSPORT, LAGERUNG, AUSSERBE-
TRIEBNAHME UND ENTSORGUNG
Beim Transport des Gerätes sind
folgende Punkte zu beachten:
• Gerät nicht stürzen oder werfen, immer
vorsichtig absetzen.
• Geeignete Transportmittel verwenden.
Diese richten sich nach den örtlichen
Gegebenheiten.
Bei der Lagerung oder der
vorübergehenden Außerbetriebnahme
des Gerätes sind folgende Punkte zu
beachten:
• Das Gerät an einem sauberen, trockenen
und möglichst frostfreien Ort lagern.
• Das Gerät vor Verschmutzung, Feuchtigkeit
und Schäden durch eine geeignete Ab-
deckung schützen.
• Soll das Gerät nach der Außerbetriebnahme
wieder zum Einsatz kommen, ist es zuvor
einer erneuten Prüfung durch eine befähigte
Person zu unterziehen.
Entsorgung:
Nach Außerbetriebnahme sind die Teile des
Gerätes und gegebenenfalls die Betriebsstoff e
(Öle, Fette, etc.) entsprechend den gesetz-
lichen Bestimmungen der Wiederverwertung
zuzuführen bzw. zu entsorgen.
Weitere Informationen und Betriebs-
anleitungen zum Download sind unter
www.cmco.eu zu fi nden!
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