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• Behälter müssen aufrecht stehen.
• Vor dem Einfüllen von Kältemittel in das System sicherstellen, dass das Kühlsystem geerdet ist.
• Das System nach dem Befüllen kennzeichnen (sofern nicht bereits geschehen).
• Das Kühlsystem darf auf keinen Fall überfüllt werden.
• Vor dem erneuten Befüllen ist das System einer Druckprüfung mit OFN zu unterziehen.
Nach dem Befüllen muss das System auf Dichtheit geprüft werden, bevor es in Betrieb
genommen wird. Vor Verlassen des Arbeitsbereichs ist eine erneute Dichtheitsprüfung
durchzuführen.
17. Außerbetriebnahme
Vor der Durchführung dieses Verfahrens muss der Techniker mit allen Details des Gerätes
vollständig vertraut sein. Nach bewährter Praxis müssen alle Kältemittel auf sichere Weise
zurückgewonnen werden. Falls vor der Wiederverwendung des Kältemittels eine Analyse
erforderlich ist, muss eine Öl- und Kältemittelprobe entnommen werden. Vor Beginn dieser
Maßnahme muss unbedingt die Spannungsversorgung sichergestellt werden.
a) Mit dem Gerät und seinen Funktionen vertraut machen.
b) Das System galvanisch trennen.
c) Vor Beginn des Verfahrens sicherstellen, dass
- (bei Bedarf) Einrichtungen für die mechanische Handhabung der Kältemittelbehälter
zur Verfügung stehen;
- alle persönlichen Schutzausrüstungen vorhanden sind und ordnungsgemäß
verwendet werden;
- der Rückgewinnungsvorgang durchgehend von einer fachkundigen Person überwacht wird;
- Rückgewinnungseinrichtungen und –behälter alle geltenden Normen erfüllen.
d) Das Kühlsystem falls möglich auspumpen.
e) Falls sich kein Unterdruck erzeugen lässt, das Kältemittel mithilfe eines Abzweigrohrs aus
den verschiedenen Teilen des Systems ablassen.
f) Vor der Rückgewinnung sicherstellen, dass sich der Behälter auf der Waage befindet.
g) Die Rückgewinnungsmaschine starten und gemäß den Anweisungen des Herstellers vorgehen.
h) Die Behälter nicht überfüllen (höchstens 80 % der Flüssigkeitsfüllmenge).
i) Den maximalen Arbeitsdruck im Behälter nicht – auch nicht kurzzeitig – überschreiten.
j) Nach dem ordnungsgemäßen Befüllen der Behälter und der Beendigung des Vorgangs
müssen die Behälter und Einrichtungen unverzüglich vom Arbeitsort entfernt und alle
Absperrventile am Gerät geschlossen werden.
k) Das zurückgewonnene Kältemittel darf nur in ein anderes Kältemittelsystem gefüllt
werden, nachdem es gereinigt und geprüft wurde.
18. Kennzeichnung
Das Gerät muss mit dem Hinweis gekennzeichnet werden, dass es außer Betrieb genommen
und das Kältemittel abgelassen wurde. Das Schild ist mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Sicherstellen, dass sich auf dem Gerät Schilder befinden, die darauf hinweisen, dass das Gerät
entzündbares Kältemittel enthält.