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004778320 - 16/07/2020
KONTROLL- UND WARTUNGSPLAN
BEI JEDER
ZÜNDUNG
BEI JEDER
WOCHE
1
MONAT
1
JAHR
(a)
Brennschale
X
Aschenlade/-Fach
X
Glas
X
Kessel
X
Halterung der Widerstände
X
Rauchsammler
X
Dichtung der Tür und der
Brennschale*
X
Rauchabzugskanal
X
Ventilatoren*
X
(*)
durch ein qualifiziertes technisches Kundendienstzentrum.
(a)
Mindestens einmal pro Jahr oder alle 4000 kg verbranntes Brennmaterial.
7 VERSCHROTTUNG UND ENTSORGUNG
Die Verschrottung und Entsorgung des Ofens liegen in der alleinigen Verantwortung des Eigentümers, der in
Übereinstimmung mit den in seinem Land geltenden Gesetzen bezüglich Sicherheit, Respekt und Schutz der
Umwelt handeln muss.
Die Demontage und die Entsorgung können auch Dritten anvertraut werden, unter der Voraussetzung, dass
immer Firmen beauftragt werden, die für die Wiederverwertung und die Beseitigung der betreffenden Materialien
autorisiert sind.
HINWEIS
: Halten Sie sich immer und jedenfalls an die geltenden Vorschriften des Landes, in dem gearbeitet
wird, bezüglich der Entsorgung der Materialien und eventuell des Entsorgungsberichts.
ACHTUNG
:
Alle Vorgänge der Demontage für die Verschrottung müssen bei stillstehendem Ofen mit abgetrennter
Stromversorgung erfolgen.
• den gesamten elektrischen Apparat entfernen;
• die Akkumulatoren in den Platinen trennen;
• verschrotten Sie die Struktur des Ofens mithilfe von autorisierten Unternehmen;
ACHTUNG
:
Die Platzierung des abgebauten Ofens in zugänglichen Bereichen stellt eine ernsthafte Gefahr für
Mensch und Tier dar.
Für eventuelle Schäden an Personen und Tieren haftet immer der Eigentümer.
Zum Zeitpunkt der Verschrottung müssen die CE-Kennzeichnung, dieses Handbuch und die anderen Unterlagen
zu diesem Ofen vernichtet werden.
Das Symbol des durchgestrichenen Abfallbehälters auf dem Etikett des Geräts weist darauf hin, dass das
Produkt am Ende seiner Nutzungsdauer getrennt von anderen Abfällen entsorgt werden muss.
Gemäß Artikel 13 des GvD Nr. 151 vom 25. Juli 2005 zur Umsetzung der Richtlinie
2002/96/EG vom 23. Februar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Bezug auf
Maßnahmen und Verfahren zur Vermeidung der Entstehung von Elektro- und Elektronik-
Altgeräten, genannt WEEE, zur Förderung der Wiederverwendung, des Recyclings und
anderer Formen der Verwertung, um die Menge der zur Entsorgung zu schickenden
Produkte zu reduzieren und die Intervention derjenigen zu verbessern, die am
Lebenszyklus dieser Produkte beteiligt sind.
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