Black plate (72,1)
Navigationssystem Cadillac CTS/CTS-V - 2014 - crc - 6/21/13
72
Infotainment System
FESTZUSTELLEN, DASS DIE
SOFTWARE FÜR EINE DERAR-
TIGE ANWENDUNG
GEEIGNET IST.
DIE SOFTWARE WIRD
„
OHNE
MÄNGELGEWÄHR
“
UND MIT
ALLEN FEHLERN ZUR VERFÜ-
GUNG GESTELLT. DAS VOLLE
RISIKO BEZÜGLICH DER ZUFRIE-
DENSTELLENDEN QUALITÄT,
DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT, DER
GENAUIGKEIT UND DER
FACHGERECHTEN AUSFÜHRUNG
(EINSCHLIESSLICH DER
ORDNUNGSGEMÄSSEN
SORGFALT) LIEGT BEI IHNEN. ES
WERDEN KEINE GARANTIEN
GEGEN EINE BENUTZUNGS-
BEEINTRÄCHTIGUNG DER
SOFTWARE ODER GEGEN DIE
VERLETZUNG VON RECHTEN
DRITTER GEWÄHRT. FALLS
IHNEN GARANTIEN ZUM GERÄT
ODER ZUR SOFTWARE
GEWÄHRT WURDEN, STAMMEN
DIESE GARANTIEN NICHT VON
MS UND SIND FÜR MS NICHT
BINDEND.
HAFTUNGSBEGRENZUNG. MIT
AUSNAHME DES GESETZLICHEN
VERBOTS, HAFTEN MS, DIE
MICROSOFT CORPORATION UND
IHRE TOCHTERGESELL-
SCHAFTEN NICHT FÜR MITTEL-
BARE ODER BESONDERE
SCHÄDEN, FÜR FOLGE-
SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN
ODER SCHÄDEN, DIE DURCH DIE
NUTZUNG ODER IM ZUSAMMEN-
HANG MIT DER NUTZUNG ODER
AUSFÜHRUNG DER SOFTWARE
ENTSTEHEN. DIESE BEGREN-
ZUNG TRIFFT AUCH BEI
VERFEHLEN IHRES EIGENTLI-
CHEN ZWECKES DURCH ALLE
ABHILFEN ZU. IN KEINEM FALL
HAFTET MS, DIE MICROSOFT
CORPORATION UND/ODER IHRE
TOCHTERGESELLSCHAFTEN
ÜBER DEN HÖCHSTBETRAG VON
ZWEIHUNDERTFÜNFZIG
US-DOLLAR (250,00 USD).
Falls die SOFTWARE Sprachsteue-
rungskomponenten umfasst, sollten
Sie sich dessen bewusst sein, dass
es sich bei der Sprachsteuerung um
einen grundsätzlich statistisch arbei-
tenden Prozess handelt und Erken-
nungsfehler demgemäß zu diesem
Prozess gehören. Weder GM noch
seine Lieferanten haften für irgend-
welche Schäden, die sich aus
Fehlern im Sprachsteuerungspro-
zess ergeben.
Sie sind nicht berechtigt, die
SOFTWARE zurückzuentwickeln
(Reverse Engineering), zu dekompi-
lieren oder zu disassemblieren, es
sei denn und nur insoweit, wie das
anwendbare Recht, ungeachtet
dieser Beschränkung, dies
ausdrücklich gestattet.
Die SOFTWARE kann es GM, MS,
der Microsoft Corporation oder ihren
Tochtergesellschaften ermöglichen,
Ihnen nach dem Bezug der ursprün-
glichen SOFTWARE-Ausgabe
SOFTWARE-Updates, Ergän-
zungen, zusätzliche Bestandteile
oder internetbasierte Leistungsbe-
standteile zur SOFTWARE (
„
Ergän-
zende Bestandteile
“
) zu liefern oder
bereitzustellen.