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Die messtechnische Kontrolle – späte-
stens alle 2 Jahre – ist durchzuführen von
folgenden Einrichtungen oder Personen:
– Hersteller
– für das Messwesen zuständige Behörde
– Personen, welche die Voraussetzungen
der Medizinprodukte-Betreiberverord-
nung erfüllen.
A) Funktionsprüfung
Eine Funktionsprüfung des Gerätes
kann nur am Menschen oder mit
einem geeigneten Simulator durchge-
führt werden.
B) Prüfung auf Dichtheit des
Druckkreises und Abweichung der
Druckanzeige
Prüfanweisung für die messtechnische Kontrolle
(nur für geschultes Fachpersonal)
Hinweise:
a) Wenn der Druck im Messmodus über
299 mmHg gesteigert wird, spricht das
Schnellablassventil an und öffnet den
Druckkreis. Wenn der Druck im Prüf-
modus über 320 mmHg gestei-
gert wird, blinkt die Messwertanzeige.
b) Für die Prüfung ist ein spezieller
Prüfstecker zu verwenden.
Der
Prüfstecker ist kostenpflichtig beim
Hersteller erhältlich.
In den Druckkreis ist zusätzlich ein
Pumpball einzufügen.
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