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Europäische Entsorgungsrichtlinie 2002/96/EG
Entsorgen Sie Ihr Trainingsgerät in keinem Fall über den normalen Hausmüll.
Entsorgen Sie das Gerät ausschließlich über einen kommunalen oder zugelassenen
Entsorgungsbetrieb.
Beachten Sie hierbei die aktuell geltenden Vorschriften.
Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nach
einer sach- und umweltgerechten Entsorgungsmöglichkeit.
Batterien / Akkus
Gemäß der Batterienverordnung sind Sie als Endverbraucher gesetzlich dazu
verpflichtet, alle gebrauchten Akkus und Batterien zurückzugeben. Eine Entsorgung
über den normalen Hausmüll ist gesetzlich verboten.
Recyclingkreislauf
Verpackungsmaterialien können wieder dem Rohstoffkreislauf zugeführt werden.
Entsorgen Sie die Verpackung gemäß den aktuellen Bestimmungen. Informationen
erhalten Sie bei den Rückgabe- und Sammelsystemen Ihrer Gemeinde.
Auf den meisten Batterien ist bereits das Symbol abgebildet, dass Sie an diese
Verordnung erinnert. Neben diesem Symbol befindet sich meist die Angabe des
enthaltenen Schwermetalls. Solche Schwermetalle erfordern eine umweltgerechte
Entsorgung, daher ist jeder Verbraucher gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und
Akkus bei der entsprechenden Sammelstelle seiner Stadt oder Gemeinde, bzw.
im Handel abzugeben. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Stadt- bzw.
Gemeindeverwaltung nach einer sach- und umweltgerechten Entsgungsmöglichkeit.
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