Inbetriebnahme
Putting into Service
Mise en service
Funktions- und Sichtprüfung
Vor jeder Inbetriebnahme muss eine ausführliche Sicht- und Funktionsprüfung der Anlage
erfolgen.
Verschraubungen und Anschlüsse der Hydraulik auf Dichtigkeitprüfen.
Bei Mängeln, die die Sicherheit von Mensch und Maschinen gefährden, darf die Anlage nicht
in Betrieb genommen werden. Beispiele für Mängel:
- Defekt eines Hydraulikschlauches-
- Defekte Bolzensicherung-
- Risse an tragenden Teilen-
Alle Arbeiten an der Anlage müssen vor Inbetriebnahme endgültig abgeschlossen sein.
Die Inbetriebnahme ist solange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die Anlage, in die der
AVS Rotator eingebaut wurde, den Bestimmungen der EG-Maschinenrichtlinien entspricht.
Bei Minustemperaturen oder nachträglichen Anbau an ein bereits warmgelaufenes
Trägergerät, ist Vorsicht geboten.
Der Betreiber des Rotators ist gesetztlich verpflichtet, dass mindest. einmal jährlich eine
Prüfung auf Risse, Verschleiß, Korrosion, und Funktionssicherheit durch einen Sachkundigen
durchgeführt wird.
Sicherheitsvorschriften müssen bei der Inbetriebnahme eigehalten werden.
Folgende Funktionsprüfung vor jeden Gebrauch durchführen:
- Greifer öffnen
-Greifer schliessen-
-Greifer drehen-
Max. zulässige Belastungswerte nicht überschreiten.