19
7.5
TECHNISCHE DATEN
Standard
CT1, 900 MHz
Kanalzahl
80
Stromversorgung
Basisstation 220/230V, 50 Hz
Reichweite Innen
bis zu 50m
Reichweite Aussen
bis zu 300m
Standby
bis zu 67 Stunden
Max. Gesprächsdauer
bis zu 4 Stunden
Akkupack
3.6V 280mAh - Ni-Mh Batterien
Wählverfahren
MFV oder IWV
Zulässige Umgebungstemperatur
-10°C bis 50°C
Zulässige relative Luftfeuchtigkeit
25 bis 85%
Signaltastenfunktion
100ms, 250ms (T-NET)
Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) informiert:
Amtsblatt 25/98 Reg TP
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat zur Benutzung von schnurlosen CT1+ und CT2 Telefonen folgende
Verordnungen erlassen (Auszug):
Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für schnurlose Telekommunikationsanlagen der Systeme
CT1+ und CT2.
Auszug:
4.
Diese Allgemeinzuteilung gilt für schnurlose Telekommunikationsanlagen der Systeme CT1+ und CT2, die in den folgenden
Frequenzbereichen betrieben werden dürfen:
System CT1+
886 - 887 MHz - System CT1+ 930-932 MHz - System CT2
864,1 - 868,1 MHz
6.
Die Allgemeinzuteilung für schnurlose Telekommunikationsanlagen mit den Systemen CT1+ und CT2 ist bis zum 31.12.2008 be-
fristet. Neuzulassungen von schnurlosen Telekommunikationsanlagen dieser Systeme erfolgen nur bis zum 31.12.2000.
7.
Vom 01.01.2003 an müssen schnurlose Telekommunikationsanlagen der Systeme CT1+ und CT2 Nutzungseinschränkungen
in den ihnen zugewiesenen Frequenzbereichen hinnehmen bzw. dürfen andere Funkanwendungen im selben Frequenzband
nicht gestört werden.
A7. Die Antennen der ortsfesten Funkstellen der schnurlosen Telekommunikationsanlagen des Systems CT2 dürfen zum Schutz be-
vorrechtigter Frequenznutzer nur innerhalb von Gebäuden errichtet und betrieben werden.
Die mobilen Funkstellen schnurloser Telekommunikationsanlagen des Systems CT2 dürfen ausserhalb geschlossener Ortschaf-
ten im Freien nur mit einer max. Antennenhöhe von 5m über Grund betrieben werden. Der gleichzeitige Betrieb von mehr als 10
CT2-Verbindungen auf einem Grundstück ausserhalb geschlossener Ortschaften ist zu vermeiden. Störungen durch berechtigte
Frequenznutzer sind hinzunehmen. Berechtigte Frequenznutzer dürfen nicht gestört werden.
7. WICHTIGE INFORMATIONEN