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2.4. Sicherheitshinweise
Die Nichteinhaltung folgender Sicherheitshinweise kann zu körperlichen Verletzungen oder
zu Beschädigungen der ANKER till.one | mobile führen.
• Allen Personen die mit der ANKER till.one | mobile umgehen, muss die Betriebsanleitung
bekannt sein. Sie müssen deren Inhalte verstanden haben.
• Der Aufbewahrungsort der Betriebsanleitung(en) muss allen an der Kasse tätigen Personen
bekannt sein. Sie müssen jederzeit Zugriff auf die Betriebsanleitung(en) haben.
• Die ANKER till.one | mobile darf nur ihrer Bestimmung gemäß verwendet werden.
• Der Einsatz der ANKER till.one | mobile im privaten Bereich z.B. als Spielzeug ist untersagt.
• Die ANKER till.one | mobile muss mindestens einmal am Tag auf äußerlich erkennbare
Schäden und Mängel überprüft werden.
• Mitarbeiter sensibilisieren, bei nicht korrekter Funktion, die Kasse nicht weiter zu verwenden
und Fachpersonal (z.B. Elektriker) hinzu zu ziehen.
• Bei sichtbaren Mängeln oder Beschädigungen darf die Kasse nicht in Betrieb gehen oder
muss sofort außer Betrieb genommen werden.
• Arbeiten an der Kasse dürfen nur von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt werden.
• Die elektrischen Betriebsmittel müssen regelmäßig entsprechend den gesetzlichen
Arbeitsschutzbedingungen geprüft werden.
• Korrekter Anschluss an den FI der Hauptversorgung, Funktion des FI regelmäßig kontrollieren.
• Umgehen der Sicherheitseinrichtungen untersagen. Das beschriebene ANKER Produkt darf
nur mit ordnungsgemäß angebrachten und funktionsfähigen Schutzeinrichtungen
betrieben werden.
• Anschluss nur durch Fachpersonal.
• Vor Anschluss Überprüfung der spannungsführenden Teile auf Beschädigung.
• Lose Verbindungen, defekte Kabel etc. sofort auswechseln. Arbeiten nur nach Trennung
von der Energiezufuhr durchführen. Kabel dürfen nicht eingeklemmt bzw. gequetscht
werden. Kabel müssen so verlegt sein, dass sie keine Stolperfalle bilden oder beschädigt
werden können.
• Bei allen Arbeiten an der Kasse sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
• Reparaturarbeiten dürfen nur von entsprechend unterwiesenen Fachkräften durchgeführt
werden.
• Arbeiten an der elektrischen Ausrüstung dürfen nur von dafür qualifizierten Fachkräften
durchgeführt werden.
• Bei allen Arbeiten an elektrischen Bauteilen müssen die gesetzlichen und berufsgenossen-
schaftlichen Vorschriften eingehalten werden.